Zoomlion gibt Ergebnisse für 2025 bekannt - Auslandsumsatz macht fast 60 % des Gesamtumsatzes aus

02.04.2026

Die globale Reichweite und das breit gefächerte Geschäftsportfolio tragen weiterhin zum Wachstum bei

CHANGSHA, China, 2. April 2026 /PRNewswire/ -- Zoomlion Heavy Industry Science & Technology Co., Ltd. („Zoomlion" oder „das Unternehmen"; 1157.HK) gab seine Jahresergebnisse für 2025 bekannt und meldete einen Umsatz von 52,107 Mrd. RMB, was einem Anstieg von 14,58 % gegenüber dem Vorjahr entspricht, sowie einen den Aktionären zurechenbaren Nettogewinn von 4,858 Mrd. RMB, was einem Anstieg von 38,01 % entspricht. Der internationale Umsatz stieg um 30,52 % auf 30,515 Mrd. RMB und machte 58,56 % des Gesamtumsatzes aus, was die wachsende Bedeutung der weltweiten Geschäftstätigkeit und des breiteren Geschäftsportfolios des Unternehmens für das Wachstum unterstreicht.

2025 baute Zoomlion seine Kerngeschäfte im Bereich Ausrüstung weiter aus und erschloss gleichzeitig neue Wachstumssegmente. Die Geschäftsbereiche Betonmaschinen, Mobilkrane und Bauaufzüge verzeichneten auf den internationalen Märkten ein Wachstum, wobei die kombinierten Exportumsätze im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 20 % stiegen.

Auch aufstrebende Geschäftsbereiche trugen zum Wachstum bei. Der Umsatz mit Erdbewegungsmaschinen stieg im Vergleich zum Vorjahr um etwa 45 %, während sich der internationale Umsatz mit Bergbaumaschinen mehr als verdreifachte. Das Geschäft mit Hubarbeitsbühnen wuchs international weiter, unterstützt durch lokalisierte Aktivitäten wie die Inbetriebnahme des ungarischen Werks des Unternehmens. Auch bei den Landmaschinen verzeichnete das Unternehmen ein internationales Umsatzwachstum von mehr als 20 %.

Robotik-Portfolio unterstützt zukünftiges Wachstum

Zoomlion baute zudem sein Robotikgeschäft weiter aus und erweiterte sein Portfolio um humanoide Roboter in Originalgröße auf Rädern, zweibeinige humanoide Roboter und vierbeinige Roboterhunde. Mehrere Produkte haben mehrere Iterationsrunden durchlaufen und sind in die Entwicklungsphase eingetreten.

Dutzende von Robotern wurden in den Smart Factories von Zoomlion zur Anwendungsvalidierung in den Bereichen Vormontage, Sortierung, Materialhandhabung und Qualitätsprüfung eingesetzt. Das Unternehmen hat zudem mit dem Bau einer speziellen Roboterfertigungsanlage begonnen, um die Produktion in Kleinserien voranzutreiben.

Globale Präsenz wird weiter gestärkt

Die globale Präsenz des Unternehmens hat sich 2025 weiter vertieft. In den letzten vier Jahren verzeichnete der internationale Umsatz von Zoomlion eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 52 %.

Zoomlion baut sein durchgängiges, digitalisiertes und lokalisiertes Direktvertriebsmodell auf den internationalen Märkten weiter aus. Das Unternehmen betreibt mittlerweile mehr als 430 internationale Vertriebsstellen und über 220 Service- und Ersatzteillager, wobei die Produkte in über 170 Ländern und Regionen verkauft werden. Die internationale Belegschaft umfasst mehr als 9.000 Mitarbeiter, darunter etwa 6.000 vor Ort eingestellte Mitarbeiter, und das globale Produktionsnetzwerk erstreckt sich mittlerweile auf mehr als 10 Standorte in Märkten wie Italien, Deutschland, Mexiko, Brasilien, der Türkei, den Vereinigten Staaten, Ungarn und Indien.

Mit kontinuierlichen Fortschritten in den Bereichen Globalisierung, Geschäftsdiversifizierung und fortschrittliche Technologien baut Zoomlion weiterhin eine stärkere Grundlage für langfristiges Wachstum auf.

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Spirituosenverband obsiegt vollständig im Streit um Bezeichnungen für 0,3-Prozent-Getränke

05.04.2026

Nahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosen-Bezeichnungen wie „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ vermarktet werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts und gab einem Verband der Spirituosenindustrie in zweiter Instanz vollumfänglich Recht. Im Kern folgt das Gericht der Linie des Europäischen Gerichtshofs, wonach Bezeichnungen für Spirituosen nur für Produkte zulässig sind, die die strengen Anforderungen der EU‑Spirituosenverordnung erfüllen.

Gegenstand des Verfahrens ist ein Start-up, das in Deutschland Getränke mit einem Alkoholgehalt von rund 0,3 Prozent als Alternativen zu klassischen Spirituosen vertreibt. Das Unternehmen bewarb seine Produkte mit Slogans wie „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“. In den Produktbeschreibungen war zudem von einer „alkoholfreie Alternative zu“, „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der jeweiligen Spirituose die Rede. Ein als „This is not Whiskey“ bezeichnetes Produkt trug zusätzlich den Hinweis „American Malt“.

Der klagende Branchenverband sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und machte Unterlassungsansprüche wegen Missachtung der EU‑Spirituosenverordnung geltend. Das Landgericht Hamburg hatte der Klage bereits im Juli des Vorjahres teilweise stattgegeben. Der 3. Zivilsenat des OLG schloss sich nun dieser Sichtweise an und ging noch darüber hinaus: Die Bezeichnung „American Malt“ wurde explizit als unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey bewertet und ebenfalls untersagt.

Mit seiner Entscheidung zieht das Oberlandesgericht eine klare Grenze für die Vermarktung alkoholarmer und nahezu alkoholfreier Alternativprodukte. Geschützte Spirituosen-Namen und entsprechende Anklänge dürfen demnach nicht genutzt werden, wenn die Getränke nicht den definierten Produktkategorien der EU‑Verordnung entsprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen. Damit bleibt die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung der Reichweite der Schutzvorschriften für Spirituosenbezeichnungen bestehen.