UEG Week 2026: Antibiotikaeinnahme seit der Kindheit steht im Zusammenhang mit einem erhöhten Risiko für IBS im jungen Erwachsenenalter

18.10.2026

BARCELONA, Spanien, 18. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- Die Einnahme von Antibiotika von der Kindheit bis ins frühe Erwachsenenalter ist laut einer neuen Studie, die heute auf der UEG Week 2026 vorgestellt wurde, mit einem erhöhten Risiko für das Reizdarmsyndrom (IBS) im Alter von 24 Jahren verbunden, wobei das Risiko mit steigender Anzahl der Antibiotika-Verordnungen zunimmt.

Die Forscher analysierten Daten von 2.853 Teilnehmern der schwedischen BAMSE-Geburtskohorte. Die Daten zu den Antibiotikaverordnungen wurden dem Schwedischen Register für verschreibungspflichtige Arzneimittel entnommen und umfassten den Zeitraum von 2005, als die Teilnehmer 9 bis 11 Jahre alt waren, bis ein Jahr vor der Erhebung zum IBS im Alter von 24 Jahren.

Im Alter von 24 Jahren litten 10,0 % der Teilnehmer an IBS. Der Einsatz von Antibiotika war bei denjenigen mit IBS häufiger: 87,8 % hatten Antibiotika erhalten, verglichen mit 80,2 % derjenigen ohne IBS. Nach Berücksichtigung von Geschlecht und sozioökonomischem Status der Familie war das Risiko für IBS bei denjenigen, die Antibiotika erhalten hatten, 1,5-mal so hoch (95 % KI 1,0–2,2) wie bei denjenigen, die keine erhalten hatten.

Das Risiko für IBS stieg mit der Anzahl der Antibiotika-Verordnungen. Im Vergleich zu denjenigen, die keine Antibiotika erhielten, wiesen Teilnehmer mit einer oder zwei Verschreibungen ein 1,3-fach höheres Risiko für IBS auf (95 % KI 0,9–2,0); dieses stieg bei drei bis fünf Verschreibungen auf das 1,6-Fache (95 % KI 1,0–2,4) und bei sechs oder mehr auf das 1,7-Fache (95 % KI 1,1–2,6).

Bei der Untersuchung der Antibiotikaklassen blieben Tetracycline und Cephalosporine auch nach Bereinigung um Geschlecht und sozioökonomischen Status der Familie signifikant mit einem höheren Risiko für IBS assoziiert. Jede Einnahme von Tetracyclinen war mit einem 1,4-fachen (95 % KI 1,1–1,8) Risiko für IBS verbunden, während drei oder mehr Verschreibungen von Cephalosporinen mit einem 6,0-fachen Risiko (95 % KI 1,9–18,8) assoziiert waren.

Zwar untersuchte die Studie nicht, warum die Einnahme von Antibiotika mit IBS assoziiert war, doch eine mögliche Erklärung für diesen Zusammenhang liegt im Darmmikrobiom. Die Hauptautorin Dr. Jessica Sjölund erklärte: „Frühere Studien haben gezeigt, dass Antibiotika das Darmmikrobiom verändern können. Da davon ausgegangen wird, dass Veränderungen des Darmmikrobioms bei IBS eine Rolle spielen, könnte dies ein Mechanismus sein, der dem beobachteten Zusammenhang zugrunde liegt."

Mit Blick auf die praktischen Implikationen der Ergebnisse betonte Dr. Sjölund die Notwendigkeit, die unverzichtbare Rolle von Antibiotika mit einer umsichtigen Verschreibungspraxis in Einklang zu bringen. „Antibiotika sind nach wie vor eine wichtige Behandlungsmethode bei bakteriellen Infektionen, und unsere Ergebnisse sollten nicht davon abhalten, sie einzusetzen, wenn sie benötigt werden. Vielmehr unterstreichen sie die Möglichkeit langfristiger Auswirkungen durch wiederholte Einnahme und liefern weitere Gründe dafür, unnötige Antibiotikaverordnungen zu vermeiden."

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.