SALT LAKE CITY, 8. Juli 2026 /PRNewswire/ -- PassiveLogic, ein Pionier im Bereich der Physical-AI-Software für bebaute Umgebungen, gab heute die Einführung von „Full Level 3 Autonomy" bekannt, dem weltweit ersten System zur allgemeinen autonomen Steuerung von Gebäuden und Infrastrukturrobotik. Unter Nutzung des physikbasierten Weltmodells des Unternehmens koordiniert L3 von PassiveLogic kontinuierlich die Gebäudesysteme, antizipiert den Bedarf und nimmt vorab Anpassungen vor, um optimalen Komfort und optimale Effizienz zu gewährleisten.
Was die vollständige Autonomie seit langem für Autos und Roboter verspricht, setzt PassiveLogic nun in realen, geschäftskritischen Gebäudebeständen um. Gebäude steuern ihre Systeme autonom mit und sorgen dabei für ein Gleichgewicht zwischen Komfort, Energieverbrauch, Betrieb und neu auftretenden Risiken, wenn sich die Bedingungen ändern – ohne ständige Feinabstimmung oder manuelle Eingriffe.
„Derzeit vollzieht sich weltweit ein grundlegender Wandel bei Gebäuden: Sie entwickeln sich von betrieblichen Belastungen zu aktiven Mitwirkenden, die als Teil der Belegschaft fungieren", sagte Thomas Kiessling, CEO von PassiveLogic. „Wir haben die Autonomie von der Theorie in den praktischen Einsatz in realen Umgebungen überführt – etwas, worauf die Branche seit Jahren gewartet hat."
Was Autonomie der Stufe 3 bedeutet: Gebäude werden zu Infrastrukturrobotern:
Gebäude, industrielle Anlagen und Rechenzentren gehören zu den komplexesten autonomen Systemen, die jemals zum Einsatz gekommen sind. Sie erfordern die Koordination von Tausenden miteinander verbundener Komponenten, mehrerer physischer Bereiche und Zeithorizonte, die von Millisekunden bis zu Jahrzehnten reichen.
Dennoch gehören die heutigen Gebäudeautomationssysteme größtenteils zur Stufe 0. Die Steuerung wird von den Programmierern fest einprogrammiert und funktioniert wie eine Blackbox: Es finden Handlungen statt, doch Vorsatz und Kausalität bleiben undurchsichtig.
Stufe 3 markiert einen grundlegenden Wandel, bei dem die Steuerung nicht mehr vorprogrammiert ist. Stattdessen wird die Steuerung zu einer KI-„White-Box", die dynamisch und trainierbar, aber gleichzeitig deterministisch und nachvollziehbar ist – ein Durchbruch für die KI-Branche.
Mit L3 von PassiveLogic, das auf NVIDIA-Technologie basiert, werden Veränderungen der physischen Umgebung autonom aus einem physikbasierten „Grounded World Model" (GWM) generiert. Das Weltmodell beschreibt die Gebäudeumgebung und deren Systeme: welche Anlagen vorhanden sind, warum sie existieren, wie sie sich verhalten, wie Handlungen kausal zu Ergebnissen führen und wie Menschen und Anlagen mit ihnen interagieren. Durch die Kombination dieser physikalischen Einschränkungen mit einer visuellen Darstellung der Umgebung werden Gebäude zu Robotern, die Objekte analysieren, Ergebnisse vorhersagen und Handlungen sicher und präzise ausführen können.
„Im nächsten Jahrzehnt wird die physikalische KI in jedes wichtige Infrastruktursystem auf der Erde integriert sein", sagte Kiessling. „Die Gewinner werden jene Unternehmen sein, die Intelligenz, Autonomie und praktische Ergebnisse in großem Maßstab miteinander verbinden können. PassiveLogic hat die grundlegende Plattform für die gebaute Umwelt geschaffen, um diese Zukunft zu ermöglichen, und damit den Weg für Infrastrukturrobotik geebnet, die die Produktivität steigern, die Sicherheit erhöhen und Emissionen senken wird."
PassiveLogic wird noch in diesem Jahr eine neue Stufe der Autonomie erschließen, das Lernen am Netzwerkrand ermöglichen und den Prognosehorizont erweitern.
Informationen zu PassiveLogic
PassiveLogic ist der Entwickler der weltweit ersten autonomen Infrastrukturplattform. Durch die Kombination von Physical AI, dem PassiveLogic-Weltmodell, autonomer Steuerung und einem vertikal integrierten Technologie-Stack ermöglicht PassiveLogic den Betrieb von Infrastruktur als intelligente, selbstverwaltende Systeme, die Leistung, Energieverbrauch, Ausfallsicherheit und Nutzererlebnis kontinuierlich optimieren. Die Mission des Unternehmens besteht darin, das Ingenieurwesen zu demokratisieren und den Übergang zu einer intelligenteren, nachhaltigeren und autonomeren gebauten Welt zu beschleunigen. Das Unternehmen wird von führenden Investoren unterstützt, darunter NVentures, Prologis Ventures, Addition, Johnson Controls, noa, Brookfield Growth, G2 Venture Partners und Keyframe Capital.
Weitere Informationen finden Sie auf www.passivelogic.com.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.