Nachhaltige Wärme für Chemnitz: HoSt Bioenergy Systems beginnt mit dem Bau eines Biomasse-Heizkraftwerks

01.10.2026

ENSCHEDE, Niederlande, 1. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- HoSt Bioenergy Systems, ein Unternehmen der HoSt Group, hat mit dem Bau eines 25-MW-Biomasse-Heizkraftwerks für Chemnitz begonnen. Nach dem Finanzierungsabschluss mit Eins Energie sind die Arbeiten vor Ort angelaufen. Im Rahmen einer auf 20 Jahre angelegten „Heat-as-a-Service"-Partnerschaft wird HoSt das Kraftwerk als Eigentümer errichten und betreiben und erneuerbare Wärme in das Fernwärmenetz der Stadt einspeisen. Der erzeugte Strom fließt in das öffentliche Netz. Die Inbetriebnahme des Kraftwerks ist für das vierte Quartal 2027 geplant.

Ein einziger Partner über die gesamte Laufzeit

Die Anlage wird das Fernwärmenetz von Chemnitz um erneuerbare Wärmekapazität erweitern. Zum Lieferumfang gehören der Biomassekessel, die Dampfturbine, die Abgasreinigung und der Anschluss an das Fernwärmenetz. Der Vertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren wurde Anfang 2025 unterzeichnet; inzwischen sind alle finanziellen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt. Als Investor und Betreiber verantwortet HoSt das Projekt von der Bauphase über die Inbetriebnahme bis zum langfristigen Betrieb. Damit steht über die gesamte Laufzeit ein einziger Partner für Wärmelieferung, Anlagenleistung und Wärmepreis ein.

Nach Inbetriebnahme wird die Anlage rund 10 % des Fernwärmebedarfs von Chemnitz aus regionalen, erneuerbaren Ressourcen decken. Sie wird mit naturbelassener Holzbiomasse betrieben, die nach deutschem Recht als erneuerbar gilt. Rund 90 % des Brennstoffs stammen aus einem Umkreis von 250 Kilometern um den Standort. Es handelt sich um Waldrestholz, Landschaftspflegematerial und Schnittgut von Straßenbäumen.

Emissionen deutlich unter dem Grenzwert

Die Emissionswerte waren in der Ausschreibung ein entscheidender Faktor für den Zuschlag an HoSt. Die Anlage verfügt über eine umfassende Abgasreinigung; die vertraglich vereinbarten Emissionswerte liegen deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten. So bleiben die NOx-Emissionen unter 60 mg/Nm³ und damit bei weniger als einem Drittel des gesetzlichen Grenzwerts von 200 mg/Nm³. Die Emissionen werden gemäß der 44. BImSchV (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen) kontinuierlich überwacht.

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.