Geely Preface TCR feiert in Frankreich einen überwältigenden Sieg; im Rennsport erprobte Technologie sorgt für zwei Durchbrüche im französischen Vertriebsnetz und in der Produktpalette von Geely

08.07.2026

LE CASTELLET, Frankreich, 8. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Geely Group Motorsport und Geely Cyan Racing meisterten ein äußerst anspruchsvolles und dramatisches Wochenende beim dritten Lauf der Kumho FIA TCR World Tour 2026 auf dem Circuit Paul Ricard und sicherten sich drei Podiumsplätze, während Santiago Urrutia seine Führung in der Gesamtwertung verteidigte.

Trotz der intensiven Sommerhitze auf der renommierten FIA-Grade-1-Strecke stellte das Team das grundlegende Tempo des Geely Preface TCR unter Beweis. Der Lokalmatador Yann Ehrlacher holte sich im ersten Rennen einen hervorragenden zweiten Platz, während Ma Qinghua und Santiago Urrutia im zweiten Rennen zwei Podiumsplätze sicherten und damit ein hart umkämpftes Wochenende abrundeten.

Der Geely Preface TCR-Rennwagen basiert auf derselben CMA-Architektur wie die Serienfahrzeuge für den Straßenverkehr und macht so die Fahrdynamik auf Rennstrecken-Niveau für normale Verbraucher zu einem greifbaren Vorteil im Alltag.

Im Juni veranstaltete Geely eine exklusive Discovery-Tour für französische Händler, bei der Kooperationsvereinbarungen für 60 Verkaufsstellen unterzeichnet wurden, um in Zusammenarbeit mit lokalen Vertriebspartnern ein landesweites Vertriebs- und Servicenetz aufzubauen. Gleichzeitig gewann der Geely Starray EM-i den „People's Choice PHEV Award", der von Les Numériques, einem führenden und maßgeblichen französischen Digitalmedienunternehmen, verliehen wurde.

Um den Anforderungen des europäischen Marktes gerecht zu werden, hat Geely zwei Flaggschiff-Modelle auf den Markt gebracht: der vollelektrische E5 (Geely EX5) und der Plug-in-Hybrid Starray EM-i, die beide die volle Fünf-Sterne-Bewertung im Euro-NCAP-Crashtest erhalten haben. Die Fahrwerks- und Antriebssysteme werden von Forschungs- und Entwicklungsteams in Schweden und Deutschland speziell für den europäischen Markt kalibriert. Auf der Grundlage eines integrierten chinesisch-europäischen Forschungs- und Entwicklungsrahmens überträgt Geely kontinuierlich Technologien, die sich bei extremen Testfahrten auf der Rennstrecke bewährt haben, auf serienmäßig hergestellte Personenkraftwagen.

Geely betreibt ein dreidimensionales Betriebssystem, das globale Forschung und Entwicklung, lokalen Kundendienst und regional zugeschnittenes Marketing miteinander verbindet. Eine Delegation französischer Händler hatte zuvor die intelligenten Fertigungsanlagen und umfassenden Sicherheitslabore von Geely in China besucht, was das gegenseitige Vertrauen in die Partnerschaft weiter gestärkt hat. Angetrieben durch gut aufgenommene Produkte, ein wachsendes Vertriebsnetz und beständige Erfolge im Motorsport hat sich die Markenwahrnehmung der europäischen Verbraucher grundlegend gewandelt: Sie erkennen Geely nun als globale Automobilmarke mit eigenständigen europäischen Entwicklungsfähigkeiten an.

Auch in Zukunft wird Geely die gesamte Saison über an der TCR-Serie teilnehmen. Parallel dazu werden Anstrengungen unternommen, um die Präsenz im europäischen Einzelhandel auszubauen und regional optimierte Fahrzeugtechnologien weiterzuentwickeln, wodurch die Kernwettbewerbsfähigkeit der Marke im europäischen Sektor für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben kontinuierlich gestärkt wird.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.