GAC stellt den GAC S7 Plug-in-Hybrid-SUV in der Schweiz vor

21.10.2026

EMMEN, Schweiz, 21. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- GAC hat den GAC S7 Plug-in-Hybrid-SUV in der Schweiz bei einer Veranstaltung in der Viscose Eventhalle in Emmen am 1. Oktober vorgestellt. In Zusammenarbeit mit dem Schweizer Vertriebspartner Sarfraah GmbH präsentierte das Unternehmen das Modell zusammen mit dem AION UT, dem AION V und dem EMKOO.

Der GAC S7 war die Hauptattraktion unter den bei der Veranstaltung vorgestellten Fahrzeugen. Sein Plug-in-Hybridantrieb kombiniert die Möglichkeit, elektrisch zu fahren, mit einem Verbrennungsmotor. Der GAC S7 mit Allradantrieb kostet 43.900 CHF inklusive Mehrwertsteuer. Mit der Einführung des Modells präsentiert GAC den Schweizer Kunden neben seinen batterieelektrischen AION-Modellen nun auch einen Plug-in-Hybrid-SUV.

Der GAC S7 verfügt über ein 8,88 Zoll großes digitales Instrumentendisplay, einen 15,6 Zoll großen Zentralbildschirm, ein Audiosystem mit 12 Lautsprechern sowie eine kabellose Ladefunktion für Mobiltelefone mit 50 W. Ein Panorama-Schiebedach sowie eine Rundumsichtkamera ergänzen die Innenraumausstattung. Für Informationen zu den einzelnen Modellvarianten, zur Ausstattung sowie zur Verfügbarkeit vor Ort können sich Kunden an GAC Schweiz wenden.

Kunden, die GAC-Fahrzeuge näher kennenlernen möchten, können über die Website oder die Social-Media-Kanäle von GAC Schweiz einen Termin für eine Probefahrt anfragen. Auf der Website finden Interessenten außerdem einen Ansprechpartner vor Ort für Fragen zu den Modellen, sodass sie sich vor der Vereinbarung eines Besuchstermins mit dem Schweizer Team austauschen können.

Die Veranstaltung verband die Vorstellung der Schweizer Marktstrategie und des Produktportfolios von GAC mit Fahrzeugbesichtigungen sowie Probefahrten am Nachmittag für geladene Gäste, darunter auch Medienvertreter. Neben der Vorstellung des GAC S7 wurden auch die Modelle AION UT, AION V und EMKOO ausgestellt.

Die Einführung in der Schweiz ist Teil des weiteren Ausbaus der Präsenz von GAC in Europa. Zu den regionalen Aktivitäten des Unternehmens gehören ein Designzentrum in Mailand, eine europäische Niederlassung in Amsterdam sowie ein Ersatzteilvertriebszentrum in Rotterdam. GAC arbeitet außerdem mit Magna an der Fahrzeugmontage in Österreich zusammen, wobei der AION V und der AION UT vor Ort montiert werden. Diese Maßnahmen ergänzen die Zusammenarbeit mit lokalen Vertriebspartnern im Zuge des Ausbaus der GAC-Präsenz auf den europäischen Märkten.

Die europäische Niederlassung von GAC koordiniert die Marktentwicklung und unterstützt die Vertriebs- und Serviceaktivitäten in der Region. Gemeinsam mit lokalen Partnern bildet diese regionale Struktur die Grundlage dafür, die Aktivitäten des Unternehmens an die einzelnen Märkte anzupassen und auf die Bedürfnisse der Kunden einzugehen.

Weitere Informationen zu GAC in der Schweiz finden Sie auf www.gac-schweiz.ch, wo Sie auch eine Probefahrt anfragen können.

GAC Introduces GAC S7 Plug-in Hybrid SUV in Switzerland

 

 

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.