Envision Energy erhält TÜV-SÜD-Zertifikat für Windpark-Steuerungssystem und stärkt damit die langfristige Ausfallsicherheit zukünftiger Energiesysteme

25.09.2026

HAMBURG, Deutschland, 25. September 2026 /PRNewswire/ -- Im Rahmen der WindEnergy Hamburg 2026 hat das Windpark-Steuerungssystem von Envision Energy das Zertifikat nach IEC 62443-3-3 Sicherheitsstufe 2 (SL2) von TÜV SÜD erhalten, das wichtige Elemente des Windpark-Steuerungssystems abdeckt, darunter SCADA, PPC, SPS und industrielle Netzwerkgeräte. Das Zertifikat markiert einen bedeutenden Fortschritt auf dem Weg von Envision Energy zur Cybersicherheit und erweitert die unabhängig validierten Sicherheitsfunktionen von den zentralen Steuerungskomponenten auf die Ebene des gesamten Windparksystems.

IEC 62443 ist eine weltweit anerkannte Normenreihe zur Cybersicherheit für industrielle Automatisierungs- und Steuerungssysteme. IEC 62443-3-3 konzentriert sich auf Sicherheitsanforderungen auf Systemebene, einschließlich der Zusammenarbeit relevanter Komponenten, Netzwerke und Systemsicherheitsmechanismen innerhalb eines übergeordneten Steuerungssystems. Das Zertifikat stellt somit eine unabhängige Validierung der Cybersicherheitsfähigkeiten dar, die im gesamten Windpark-Steuerungssystem von Envision Energy integriert sind.

Envision Energy integriert Cybersicherheit bereits seit Langem in die Konzeption, Entwicklung, Produktion und Bereitstellung seiner Windenergietechnologien. Die nach IEC 62443 zertifizierten Fähigkeiten des Unternehmens erstrecken sich nun über mehrere Ebenen, darunter:

  • Sicherer Entwicklungslebenszyklus (Secure Development Lifecycle), zertifiziert nach IEC 62443-4-1;
  • SCADA, PPC und SPS zertifiziert nach IEC 62443-4-2 SL2;
  • ein nach IEC 62443-3-3 SL2 zertifiziertes Windpark-Steuerungssystem;
  • nach IEC 62443-2-4 zertifizierte Fähigkeiten zur Integration und Wartung der Systemsicherheit

Zusammen spiegeln diese Zertifikate einen strukturierten Ansatz zur Cybersicherheit wider, der sichere Entwicklung, Kernkomponenten, Schutz auf Systemebene und die Bereitstellung von Dienstleistungen umfasst.

„Da Windenergie zu einem immer wichtigeren Bestandteil zukünftiger Energiesysteme wird, ist Cybersicherheit von grundlegender Bedeutung für den sicheren, zuverlässigen und widerstandsfähigen Betrieb von Windkraftanlagen. Die jüngste Zertifizierung spiegelt das anhaltende Engagement von Envision Energy wider, den sich weiterentwickelnden Anforderungen an Cybersicherheit und Compliance auf internationalen Märkten, einschließlich Europas, gerecht zu werden", sagte Yimin Lou, Senior Vice President und Chief Product Officer von Envision Energy. „Wir betrachten die Zertifizierung nicht als Endziel, sondern als Grundlage für kontinuierliche Verbesserung. Wir werden Cybersicherheit weiterhin über den gesamten Lebenszyklus unserer Technologien, Systeme und Dienstleistungen hinweg integrieren und so mehr Widerstandsfähigkeit und dauerhaftes Vertrauen für unsere Kunden schaffen."

„Die Energiewende beschleunigt die Digitalisierung kritischer Energieinfrastrukturen, wodurch Cybersicherheit zu einem immer wichtigeren Faktor für das Vertrauen in die Technologien wird, die diese antreiben. Die Zertifizierung von Envision Energy nach IEC 62443-3-3 SL2 stellt einen weiteren Schritt zur Gewährleistung der Cybersicherheit auf Systemebene dar und ergänzt die bereits in den zentralen Steuerungskomponenten etablierten Sicherheitsfunktionen. Eine unabhängige Überprüfung anhand international anerkannter Standards kann dazu beitragen, das Vertrauen in die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Windenergieinfrastruktur zu stärken", sagte Frank L. Blaimberger, Vice President und Leiter des Bereichs Global Innovation bei , Digitized, Compliance Solutions und Connected Systems von TÜV SÜD.

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.