WASHINGTON, 13. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die RCB Fund Services LLC („RCB"), die im Auftrag des US-Justizministeriums („DOJ") als Anspruchsverwalter für den AirBit Victim Fund (den „AVF") fungiert, gab heute bekannt, dass das Verfahren zur Einreichung von Anträgen für Opfer des AirBit-Club-Betrugs eröffnet wurde.

Der AVF wurde vom DOJ eingerichtet, um Personen zu entschädigen, die infolge eines betrügerischen Vorhabens im Rahmen des AirBit Clubs finanzielle Verluste erlitten haben. Der AVF soll Opfern eine Entschädigung gewähren, die aufgrund falscher Angaben zum Kauf von AirBit-Club-Mitgliedschaften verleitet wurden, darunter Versprechen garantierter täglicher Renditen, die angeblich durch Mining und Handel mit Kryptowährungen erzielt wurden. Weitere Informationen zum Entschädigungsverfahren im Rahmen des AVF finden Sie in der Pressemitteilung des Justizministeriums.
Wer ist teilnahmeberechtigt?
Um Anspruch auf Entschädigung durch den AVF zu haben, muss eine Person als „Opfer" des AirBit-Betrugs gelten. Als Opfer gilt eine Person, die infolge des Betrugs einen direkten finanziellen Schaden erlitten hat. Personen, die keinen tatsächlichen finanziellen Verlust erlitten haben, wie beispielsweise diejenigen, die lediglich Gelder im Auftrag anderer überwiesen haben, haben keinen Anspruch auf Entschädigung.
Wie werden die Verluste berechnet?
Die anrechnungsfähigen Verluste werden nach der „Cash-in, Cash-out"-Methode berechnet. Nach diesem Ansatz muss der Antragsteller den Gesamtbetrag an Bargeld und/oder virtueller Währung nachweisen, der für den Erwerb von AirBit-Club-Mitgliedschaften aufgewendet wurde („Cash-in"). Dieser Betrag wird dann um alle Gelder oder virtuelle Währung gekürzt, die aus dem AirBit Club abgehoben wurden („Cash-out"). Etwaige fiktive oder papierhafte Gewinne, die den Teilnehmern gemeldet wurden, werden bei der Ermittlung der anrechenbaren Verluste nicht berücksichtigt.
Antragsverfahren:
Um teilnehmen zu können, müssen Sie bis zum Ablauf der Antragsfrist ein ausgefülltes Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einreichen.
Am einfachsten ist es, die Anmeldung online vorzunehmen: www.airbitvictimfund.com
Alternativ können Antragsteller:
Einreichungsfrist für Anträge
Alle Anträge müssen online eingereicht werden oder spätestens am 31. Juli 2026 um Mitternacht abgestempelt sein.
Jetzt anmelden
AirBit Victim Fund
PO Box 6090
Syracuse, NY 13217-6090
Gebührenfrei: (800) 765-7251
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Thyssenkrupp zieht beim geplanten Verkauf seiner Stahlsparte an den indischen Konkurrenten Jindal vorerst die Reißleine. Beide Unternehmen haben vereinbart, die seit September laufenden Gespräche auszusetzen. Nach Angaben des Essener Industriekonzerns soll die Neuaufstellung von Thyssenkrupp Steel nun aus eigener Kraft konsequent weiterverfolgt werden. Konzernchef Miguel López betonte, die Voraussetzungen für eine profitable Fortführung des Geschäfts seien „so gut wie lange nicht mehr“.
Im Hintergrund steht ein deutlicher Stimmungsumschwung im europäischen Stahlsektor. Thyssenkrupp verweist auf „große Fortschritte bei der Neuausrichtung“ des Segments und ein deutlich verbessertes Umfeld. Die Europäische Union habe die Bedeutung der Stahlproduktion für die Resilienz industrieller Wertschöpfungsketten erkannt und den Willen bekundet, die europäische Stahlindustrie stärker gegen globale Überkapazitäten und Dumping abzuschirmen. Zudem will Brüssel die Umstellung auf eine klimafreundliche Stahlproduktion weiter unterstützen.
Auch operativ hat sich die Lage bei Thyssenkrupp Steel zuletzt aufgehellt. Die Sparte, historischer Kern des Ruhrkonzerns, legte im laufenden Geschäft zu. Parallel läuft jedoch ein tiefgreifender Umbau: Zur Sanierung des Bereichs sollen in den kommenden Jahren bis zu 11.000 der rund 26.000 Stellen gestrichen oder ausgelagert werden. López hatte bereits zuvor erklärt, je erfolgreicher die Neuausrichtung umgesetzt werde, desto attraktiver werde das Stahlgeschäft für Kapitalmarkt und Investoren – „ob mit oder ohne Jindal“.
Der vorläufige Verkaufsstopp bedeutet keinen endgültigen Verbleib der Stahlsparte im Konzern. Mittelfristig hält Thyssenkrupp an dem Ziel fest, sich vom Stahlgeschäft zu trennen. Gewerkschaften wie die IG Metall drängen derweil auf Klarheit und fordern ein Ende der Verkaufsüberlegungen ohne „Hintertür“. Sie verlangen Gespräche über ein Modell, mit dem sich der Stahlbereich eigenständig und aus eigener Kraft verselbstständigen könnte. Während frühere Versuche für einen Verkauf, ein Joint Venture oder einen Börsengang gescheitert sind, setzt das Management nun darauf, den Wert des Bereichs vor einem möglichen nächsten Schritt weiter zu steigern.