SHENZHEN, China, 2. April 2026 /PRNewswire/ -- ELEGOO, eine sich rasch entwickelnde Marke im Bereich der globalen intelligenten Fertigung, wird vom 14. bis 16. April 2026 auf der RAPID + TCT 2026 im Thomas M. Menino Convention & Exhibition Center in Boston ausstellen. Am Stand 1215 präsentiert ELEGOO seinen neuen großformatigen Harzdrucker Jupiter 2 sowie neue Produkte für das Ökosystem und zeigt praktische 3D-Druckanwendungen des Jupiter 2 und anderer Drucker für Verbraucher, Kreative und professionelle Anwender.

3D-Drucker, die Dinge möglich machen
Auf der Messe präsentiert ELEGOO eine Reihe von Vorzeigeprodukten, die Fernsteuerungs-App „Matrix" und die 3D-Modellplattform „Nexprint", die zusammen ein integriertes 3D-Druck-Ökosystem bilden. Zu den neuen Produkten gehören der Harzdrucker „Jupiter 2" sowie Zubehör für das Ökosystem, das neue Lösungen bietet. Der „Jupiter 2" wurde entwickelt, um der wachsenden Nachfrage nach größeren und präziseren Harzdrucken gerecht zu werden. Er verfügt über ein Bauvolumen von 302,40 × 161,98 × 300,00 mm, wodurch Anwender größere Modelle herstellen oder mehrere Teile in einem Druckvorgang serienweise drucken können. Zur Produktpalette gehören außerdem der Centauri Carbon 2 Combo, der Saturn 4 Ultra 16K und der OrangeStorm Giga sowie Filamente und Zubehör.
Vielseitige 3D-Druckanwendungen aus der Praxis
Besucher können anhand einer Vielzahl an anwendungsorientierten Exponaten erleben, wie sich 3D-Druck in praktische Ergebnisse umsetzen lässt. Zu den vorgestellten Modellen gehören Gaming-Figuren und Requisiten, großformatige Roboterkonstruktionen, funktionale Aufbewahrungslösungen, Dentalmodelle, Schmuckprototypen und Alltagsaccessoires wie Handyhalter. Zusammen zeigen diese Beispiele, wie der 3D-Druck es Anwendern ermöglicht, nahtlos von der Idee zum funktionalen Objekt zu gelangen.
Um diese Möglichkeiten weiter auszubauen, veranstaltet ELEGOO am 15. April (18:30 – 21:30 Uhr, EDT) im Westin Boston Seaport District ein spezielles „Print What You Scan"-Event. Das Event demonstriert, wie 3D-Scannen mit dem Drucken kombiniert wird, um weitere praktische Anwendungen zu erschließen, und bietet darüber hinaus Workshops, Fragerunden sowie Community-Aktivitäten mit Kreativen.
Willkommen bei diesem Erlebnis
Indem ELEGOO seine Präsentation auf konkrete Anwendungsfälle stützt, unterstreicht das Unternehmen die wachsende Bedeutung des 3D-Drucks als zugängliches und vielseitiges Werkzeug für Kreation, Problemlösung und Personalisierung.
ELEGOO lädt alle Verbraucher, Medienvertreter, Kreativen, Pädagogen und Industriepartner ein, am Stand 1215 vorbeizuschauen, um diese Anwendungen zu erkunden, die Produkte zu erleben und Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu besprechen.
Informationen zu ELEGOO
ELEGOO wurde 2015 gegründet und ist eine schnell wachsende Marke in der globalen intelligenten Fertigungsindustrie, die sich auf F&E, Herstellung sowie den Vertrieb von 3D-Druckern für Endverbraucher, Lasergravierer, STEM-Kits und andere Smart-Technology-Produkte spezialisiert hat. Das Unternehmen mit Sitz in Shenzhen, Chinas Silicon Valley, hat bereits Millionen von Produkten in mehr als 150 Ländern und Regionen verkauft. 2025 generierte das Unternehmen einen Gesamtumsatz von mehr als 300 Millionen US-Dollar mit über 1000 Mitarbeitenden auf rund 40.000 Quadratmetern Büro- und Produktionsfläche. Mit dem Schwerpunkt auf Programmierung und 3D-Drucktechnologie bietet ELEGOO intelligente sowie benutzerorientierte Lösungen, die den kreativen Gestaltungsprozess bereichern.
Weitere Informationen finden Sie unter Elegoo und auf den Plattformen der sozialen Medien: Facebook, Instagram, X, YouTube, TikTok, Discord und Reddit.

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Nahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosen-Bezeichnungen wie „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ vermarktet werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts und gab einem Verband der Spirituosenindustrie in zweiter Instanz vollumfänglich Recht. Im Kern folgt das Gericht der Linie des Europäischen Gerichtshofs, wonach Bezeichnungen für Spirituosen nur für Produkte zulässig sind, die die strengen Anforderungen der EU‑Spirituosenverordnung erfüllen.
Gegenstand des Verfahrens ist ein Start-up, das in Deutschland Getränke mit einem Alkoholgehalt von rund 0,3 Prozent als Alternativen zu klassischen Spirituosen vertreibt. Das Unternehmen bewarb seine Produkte mit Slogans wie „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“. In den Produktbeschreibungen war zudem von einer „alkoholfreie Alternative zu“, „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der jeweiligen Spirituose die Rede. Ein als „This is not Whiskey“ bezeichnetes Produkt trug zusätzlich den Hinweis „American Malt“.
Der klagende Branchenverband sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und machte Unterlassungsansprüche wegen Missachtung der EU‑Spirituosenverordnung geltend. Das Landgericht Hamburg hatte der Klage bereits im Juli des Vorjahres teilweise stattgegeben. Der 3. Zivilsenat des OLG schloss sich nun dieser Sichtweise an und ging noch darüber hinaus: Die Bezeichnung „American Malt“ wurde explizit als unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey bewertet und ebenfalls untersagt.
Mit seiner Entscheidung zieht das Oberlandesgericht eine klare Grenze für die Vermarktung alkoholarmer und nahezu alkoholfreier Alternativprodukte. Geschützte Spirituosen-Namen und entsprechende Anklänge dürfen demnach nicht genutzt werden, wenn die Getränke nicht den definierten Produktkategorien der EU‑Verordnung entsprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen. Damit bleibt die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung der Reichweite der Schutzvorschriften für Spirituosenbezeichnungen bestehen.