Die Adelaïde Gruppe setzt 2025 ihren Wachstumskurs fort und stärkt ihre europäische Position

02.04.2026

NEUILLY-SUR-SEINE, Frankreich, 2. April 2026 /PRNewswire/ -- Die Adelaïde Gruppe bestätigt im Jahr 2025 die Stärke ihres Geschäftsmodells.  

Der konsolidierte Umsatz steigt auf 495
 Mio. € (+10 %).

Groupe Adelaïde
  • Die Aktivitäten Brokerage und Consulting (Verlingue, Angelus) wachsen um 9,5 % auf 344 Mio. €.
  • Das Segment Verwaltung von Versicherungsleistungen (Génération) steigt um 10 % auf 134 Mio. €.
  • Die Aktivitäten Distribution & Underwriting (Cocoon, Dune) steigen um 20 % auf 17 Mio. €.

Mit 3'100 Mitarbeitenden, einer Kundenzufriedenheit von 88 % und einer Kunden-bindungsrate von 95 % verfügt die Gruppe über eine solide Basis. 2025 werden 24 % des Konzernumsatzes im Ausland erzielt und bestätigen damit den Ausbau der europäischen Präsenz.

«In einem angespannten Markt, der von anhaltenden geopolitischen Spannungen und einem schwachen Wirtschaftswachstum geprägt ist, bestätigt unsere Entwicklung die Stabilität unseres Modells und das Vertrauen unserer Kunden.»,

betont Gilles Bénéplanc, stellvertretender CEO
der Adelaïde Gruppe.

 

Ein Wachstum entlang der gesamten Wertschöpfungskette

Im Jahr 2025 setzte die Gruppe ihr Wachstum in den Bereichen Beratung, Vermittlung, Verwaltung, Vertrieb und Versicherungsdienstleistungen fort.

Diese Dynamik spiegelte sich auch in mehreren externen Wachstumsinitiativen wider, insbesondere in:

  • der Übernahme von EBCam im Vereinigten Königreich durch Verlingue.
  • weiteren Portfolio- und Teamübernahmen in Italien;
  • der Erhöhung der Beteiligung von Adelaïde an Angelus Courtage.
  • sowie die Beteiligung an Antoma Courtage.

Die Beratungs- und Makler-Aktivitäten, getragen von Verlingue und Angelus Courtage – beide unter den Top 20 der grössten französischen Broker – bleiben in einem Schaden- und Unfallversicherungsmarkt robust, der nach mehreren Jahren mit starken Prämienanstiegen in eine Phase der Normalisierung übergeht.

Im Jahr 2025 erzielt Verlingue einen Umsatz von 323 Mio. € (+3 %), davon 37 % im Ausland. Mit der Ankunft von Vincent Harel sowie jüngst Nicolas Naftalski stellt sich der Broker organisatorisch für die nächste Entwicklungsphase auf.

Angelus Courtage setzt seinerseits seinen Wachstumskurs fort und erzielt einen Umsatz von 21 Mio. € (+30%).

Génération: eine anhaltende Wachstumsdynamik

Génération setzt ihre dynamische organische Entwicklung fort und erzielt einen Umsatz von 134 Mio. € (+10 %). Treiber sind die Bereiche Gesundheit und Vorsorge – sowohl im individuellen als auch im kollektiven Geschäft.

Zur Unterstützung dieses Wachstums stärkt das Unternehmen seine operative Struktur weiter durch die Eröffnung neuer Standorte in Frankreich (Caen) und Portugal (Coimbra), womit die Gesamtzahl der Standorte von Génération auf sechs steigt.

Die Aktivitäten in Distribution und Underwriting entwickeln sich ebenfalls weiter.

Cocoon, ein auf Privatkunden spezialisierter Versicherungsbroker, erzielt einen Umsatz von 14 Mio. € (+10 %). Das Wachstum ist insbesondere auf die Entwicklung im Bereich individueller Krankenversicherungen nach dem Austritt aus Gruppenverträgen zurückzuführen.

Dune, die auf Baurisiken spezialisierte Underwriting-Agentur der Gruppe, bestätigt ihrerseits eine starke Dynamik mit einem Umsatz von 3 Mio. € (+50 %). Das Jahr war geprägt von der Ankunft neuer strategischer Partner, einer Diversifikation der Risikoträger und dem Start einer neuen digitalen Underwriting-Plattform.

Eine bestätigte europäische Ambition

Die Gruppe setzt ihren Strategieplan Better Future 28 konsequent um, der Adelaïde zum führenden unabhängigen und familiengeführten Broker Europas machen soll.

«Unsere Ambition bleibt unverändert: Wir wollen einen unabhängigen europäischen Referenzkonzern aufbauen, gestützt auf die Stärke unseres Modells, die Qualität unserer Teams und eine nachhaltige, strukturierte Wachstumsstrategie», schliesst Benjamin Verlingue, Verwaltungsratspräsident und CEO der Adelaïde Gruppe.

Über Adelaïde

Die Adelaïde Gruppe ist auf die Beratung, die Vermittlung, den Vertrieb und die Verwaltung von Versicherungen spezialisiert. Sie zählt zu den führenden Akteuren im französischen Versicherungsbrokergeschäft mit insgesamt fünf erfolgreichen Unternehmen: Verlingue, Génération, Cocoon, Dune und Angelus.

3'100 Mitarbeitende

Niederlassungen in 5 europäischen Ländern:  Frankreich, Grossbritannien, Schweiz, Portugal, Italien

www.adelaidegroup.fr

Medienkontakt

lfortin@mantu.com – 06 19 68 70 18

Logo – https://mmx.prnewswire.com/media/MS1819691/Logo_Adelaide_OKKKK.png?id=OA2623066

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Spirituosenverband obsiegt vollständig im Streit um Bezeichnungen für 0,3-Prozent-Getränke

05.04.2026

Nahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosen-Bezeichnungen wie „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ vermarktet werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts und gab einem Verband der Spirituosenindustrie in zweiter Instanz vollumfänglich Recht. Im Kern folgt das Gericht der Linie des Europäischen Gerichtshofs, wonach Bezeichnungen für Spirituosen nur für Produkte zulässig sind, die die strengen Anforderungen der EU‑Spirituosenverordnung erfüllen.

Gegenstand des Verfahrens ist ein Start-up, das in Deutschland Getränke mit einem Alkoholgehalt von rund 0,3 Prozent als Alternativen zu klassischen Spirituosen vertreibt. Das Unternehmen bewarb seine Produkte mit Slogans wie „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“. In den Produktbeschreibungen war zudem von einer „alkoholfreie Alternative zu“, „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der jeweiligen Spirituose die Rede. Ein als „This is not Whiskey“ bezeichnetes Produkt trug zusätzlich den Hinweis „American Malt“.

Der klagende Branchenverband sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und machte Unterlassungsansprüche wegen Missachtung der EU‑Spirituosenverordnung geltend. Das Landgericht Hamburg hatte der Klage bereits im Juli des Vorjahres teilweise stattgegeben. Der 3. Zivilsenat des OLG schloss sich nun dieser Sichtweise an und ging noch darüber hinaus: Die Bezeichnung „American Malt“ wurde explizit als unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey bewertet und ebenfalls untersagt.

Mit seiner Entscheidung zieht das Oberlandesgericht eine klare Grenze für die Vermarktung alkoholarmer und nahezu alkoholfreier Alternativprodukte. Geschützte Spirituosen-Namen und entsprechende Anklänge dürfen demnach nicht genutzt werden, wenn die Getränke nicht den definierten Produktkategorien der EU‑Verordnung entsprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen. Damit bleibt die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung der Reichweite der Schutzvorschriften für Spirituosenbezeichnungen bestehen.