Die neue Partnerschaft wird sich auf hochwertige Einzelhandelsimmobilien in Wohnvierteln in den USA konzentrieren.
CHARLOTTE, N.C., 7. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Asana Partners gab heute bekannt, dass das Unternehmen eine Partnerschaft mit Norges Bank Investment Management („NBIM") geschlossen hat, um den Fonds „Asana Partners Strategic Partners I" („APSP I") aufzulegen. Das neue Unternehmen wird in hochwertige „Core"- und „Core+"-Einzelhandelsimmobilien in Stadtvierteln in den gesamten Vereinigten Staaten investieren und diese betreiben, darunter Einkaufszentren mit Lebensmittelmärkten als Anker, Einkaufszentren ohne Anker, Einzelhandelsflächen an Straßen sowie gemischt genutzte Immobilien.

APSP I startete mit einer Kapitalzusage von 500 Millionen Dollar seitens NBIM. Der Schwerpunkt des Vorhabens liegt auf Immobilien in Märkten mit attraktiven demografischen Rahmenbedingungen, einer beständigen Mieternachfrage, überzeugenden Verbraucherfundamentaldaten und Chancen für eine langfristige Wertsteigerung.
„Es ist uns eine Ehre, mit NBIM, einem der weltweit führenden institutionellen Investoren, zusammenzuarbeiten", sagte Reed Kracke, Partner bei Asana Partners. „Die Gründung von APSP I spiegelt unsere gemeinsame Überzeugung wider, dass der Einzelhandel in Stadtvierteln stark und widerstandsfähig ist, und erweitert unsere bestehenden Möglichkeiten, attraktive Investitionschancen im ganzen Land zu nutzen."
Die strategische Partnerschaft mit NBIM ergänzt das bestehende „Core/Core+"-Investmentvehikel von Asana Partners, den „Asana Partners Select Fund".
Die Erstinvestition der Partnerschaft besteht aus einer 50-prozentigen Beteiligung an einem Portfolio hochwertiger Einkaufszentren mit Lebensmittelgeschäften als Anker in attraktiven Wachstumsmärkten.
King & Spalding LLP fungierte als Rechtsberater von Asana Partners. Clifford Chance fungierte als Rechtsberater von NBIM.
Über Asana Partners
Asana Partners ist eine Investmentgesellschaft für Einzelhandelsimmobilien, die durch den Einsatz vertikal integrierter Kompetenzen und Fachwissen im Einzelhandelsbereich in lebendigen Stadtvierteln Mehrwert schafft. Mit einem verwalteten Vermögen von mehr als 9 Milliarden US-Dollar in den jeweiligen Stadtvierteln ist das Unternehmen in Wachstumsmärkten in den gesamten Vereinigten Staaten tätig und bestrebt, einen positiven Beitrag in den Gemeinden zu leisten. Asana Partners setzt sich für eine starke Kultur der Zusammenarbeit ein und unterhält Niederlassungen in Charlotte, Atlanta, Boston, Columbia, Denver, Los Angeles und New York. Weitere Informationen finden Sie unter, www.asanapartners.com und oder folgen Sie @asanapartners.
Über Norges Bank Investment Management
Norges Bank Investment Management verwaltet den norwegischen staatlichen Pensionsfonds „Global". Mit einem Vermögen von rund 22.000 Milliarden norwegischen Kronen (etwa 2.200 Milliarden US-Dollar) ist der Fonds an den internationalen Aktien- und Anleihemärkten sowie in Immobilien und Infrastruktur im Bereich erneuerbarer Energien investiert. Sein Ziel ist es, eine verantwortungsvolle und langfristige Verwaltung der Einnahmen aus Norwegens Öl- und Gasvorkommen sicherzustellen, damit dieser Reichtum sowohl der heutigen als auch künftigen Generationen zugutekommt. Das Ziel besteht darin, im Rahmen der staatlichen Vorgaben auf sichere, effiziente, verantwortungsvolle und transparente Weise die höchstmögliche Rendite zu erzielen.
Medienkontakt:
Julie Ducworth, julie@jcdcommunications.com, 803.465.1198
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.