Zwischen Meinungsfreiheit und Antisemitismus-Bekämpfung: Hessen verteidigt seine Israel-Initiative

08.10.2026


Hessen erhöht im Ringen um ein strafrechtliches Verbot der Leugnung des Existenzrechts Israels den Druck auf den Bund. Justizminister Christian Heinz (CDU) präsentierte in Berlin ein von dem Rechtswissenschaftler Steffen Augsberg erstelltes Gutachten, das den hessischen Gesetzentwurf für mit dem Grundgesetz vereinbar hält. Das Existenzrecht Israels solle ausdrücklich über den Volksverhetzungsparagrafen im Strafgesetzbuch geschützt werden. Wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zu dessen Beseitigung aufruft, könnte dem Entwurf zufolge mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft belegt werden, sofern die Äußerung geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern.

Die hessische Landesregierung begründet ihren Vorstoß mit einer aus ihrer Sicht bestehenden Lücke im Strafrecht und verweist auf eine deutlich angestiegene Zahl antisemitischer Straftaten seit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) stellte den Zusammenhang zwischen israelfeindlichen Parolen und der Sicherheit jüdischen Lebens in Deutschland heraus. Nach Darstellung von Heinz sehen Gerichte bislang etwa Darstellungen eines Davidsterns in einer Mülltonne oder Landkarten, in denen Israel ausgestrichen ist, als zulässig an. Auch Slogans wie „From the River to the Sea, Palestine will be free“ könnten nach hessischer Lesart künftig strafbar sein, wenn sie die Bereitschaft zu antisemitischer Gewalt fördern.

Politisch hat Hessen im Bundesrat bereits Rückenwind erhalten: 14 der 16 Länder stimmten Anfang Juli für die Initiative. Der Bundesrat fordert, die Leugnung des Existenzrechts Israels in den Tatbestand der Volksverhetzung zu integrieren. Bundesregierung und Bundestag müssen nun entscheiden, ob sie den Vorstoß aufgreifen und das Strafgesetzbuch entsprechend erweitern. In der Bundesregierung gibt es allerdings weiterhin verfassungsrechtliche Bedenken. Sie verweist auf das „erhebliche verfassungsrechtliche Risiko“, das mit einer spezifischen Strafnorm verbunden sei, die gezielt bestimmte Meinungen – etwa die Absage an den Staat Israel – erfasse.

Verfassungsrechtlich steht der Entwurf im Spannungsfeld von Meinungsfreiheit und Schutz vor Volksverhetzung. Das Grundgesetz erlaubt Eingriffe in die Meinungsfreiheit nur durch sogenannte allgemeine Gesetze, die nicht auf bestimmte Überzeugungen zielen dürfen. Während der Gutachter Augsberg die hessische Initiative innerhalb dieses Rahmens für vertretbar hält, bleibt die Diskussion in der Fachwelt und der Politik offen. Der Zentralrat der Juden in Deutschland, dessen Präsident Josef Schuster sich zurückhaltend äußerte, wiegt Chancen und Risiken eines solchen Sondertatbestands ab. Ob der Bundestag den Vorstoß übernimmt und wie eine mögliche Neuregelung konkret ausgestaltet würde, ist damit eine der nächsten innenpolitisch und grundrechtlich heiklen Entscheidungen in Berlin.

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Wissenschaftspakt zahlt sich aus: Rhein-Main- und Ruhr-Verbund rücken auf

08.10.2026


Die Exzellenzstrategie von Bund und Ländern stellt die Weichen für die nächste Förderperiode – und verschiebt die Gewichte im deutschen Wissenschaftssystem. Zu den bundesweit fünf neuen Exzellenzstandorten gehören die Technische Universität Darmstadt, die Goethe-Universität Frankfurt und die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die sich als Allianz der Rhein-Main-Universitäten (RMU) durchgesetzt haben. Ebenfalls erfolgreich waren in Nordrhein-Westfalen die Universität zu Köln sowie der Verbund Ruhr Innovation Lab aus TU Dortmund und Ruhr-Universität Bochum.

Für Hessen ist die Entscheidung ein Durchbruch: Erstmals tragen Universitäten des Landes ab 2027 den Titel „Exzellenzuniversität“. Die RMU-Allianz erhält nach Angaben des hessischen Wissenschaftsministeriums über sieben Jahre eine Förderung von insgesamt bis zu 155 Millionen Euro, finanziert zu 75 Prozent vom Bund. Wissenschaftsminister Timon Gremmels spricht von den ersten Exzellenzunis in Hessen und zugleich vom ersten länderübergreifenden Verbund in der Exzellenzstrategie. Ministerpräsident Boris Rhein bezeichnet den Titel als Meilenstein für die Forschungslandschaft des Landes. Ein mittelhessischer Verbund aus den Universitäten Gießen und Marburg blieb im Wettbewerb dagegen ohne Erfolg.

Auch Nordrhein-Westfalen stärkt seine Rolle als Hochburg der Spitzenforschung. Neben der Universität Köln, die den begehrten Status nach einer früheren Förderphase von 2012 bis 2019 zurückerhält, steigt der Verbund aus TU Dortmund und Ruhr-Uni Bochum als Ruhr Innovation Lab in den Kreis der Exzellenzuniversitäten auf. Nach Angaben des Düsseldorfer Wissenschaftsministeriums baut das Land damit seine Führungsposition aus. Die Universität Bonn und die RWTH Aachen hatten ihren Exzellenzstatus bereits im Frühjahr verteidigt, sodass NRW künftig mit vier Standorten vertreten ist. Ministerpräsident Hendrik Wüst wertet dies insbesondere als Signal für die internationale Sichtbarkeit des Ruhrgebiets als Wissenschafts- und Innovationsstandort.

In Bonn gaben Bundesforschungsministerin Dorothee Bär und der niedersächsische Wissenschaftsminister Falko Mohrs als Vize-Vorsitzender der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) neben den Standorten in Hessen und NRW auch die Universitäten Freiburg und Jena als neue Exzellenzunis bekannt. Für Einzeluniversitäten sieht das Programm Fördermittel von bis zu 15 Millionen Euro pro Jahr vor, bei Verbünden wie der Rhein-Main-Allianz oder dem Ruhr Innovation Lab können es bis zu 28 Millionen Euro sein. Damit wächst die Riege der Exzellenzuniversitäten, deren bisher neun Standorte – darunter Aachen, Bonn, Dresden, Hamburg, Heidelberg, Karlsruhe, München, Tübingen sowie die Berlin University Alliance – ihre Förderung bereits im Frühjahr um weitere sieben Jahre verlängert hatten. Der Titel ist jeweils an regelmäßige Überprüfungen der Fördervoraussetzungen geknüpft.