Zürich erhöht Druck in Bern: Freisinnige wollen 90%-Vorgabe für UBS kippen

08.10.2026


Im Ringen um strengere Eigenkapitalvorschriften für systemrelevante Banken erhält die UBS Rückendeckung aus Zürich. Die Zürcher Regierungspräsidentin und Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (FDP) sowie der Präsident der kantonalen Freisinnigen, Filippo Leutenegger, haben sich in einem Schreiben an die FDP-Bundesräte und die liberalen Mitglieder von National- und Ständerat deutlich gegen eine Verschärfung der Kapitalregeln positioniert. Sie kritisieren insbesondere den vom Ständerat beschlossenen Ansatz, wonach die Grossbank ihre ausländischen Beteiligungen zu 90 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen müsste.

Nach Berichten der «Neuen Zürcher Zeitung» bezeichnen Walker Späh und Leutenegger diese 90-Prozent-Lösung als «viel zu weit gehend». Aus Zürcher Sicht drohten der UBS dadurch erhebliche Wettbewerbsnachteile im internationalen Vergleich. Höhere Kapitalanforderungen könnten die Finanzierungskosten der Bank erhöhen und sich auf Kreditvergabe, Investitionen und die Preisgestaltung bei Finanzdienstleistungen auswirken. Besonders problematisch wäre aus ihrer Sicht eine mögliche Verlagerung von Geschäftsaktivitäten oder sogar des Hauptsitzes ins Ausland.

Die Verfasser des Briefes verweisen auf die zentrale Bedeutung der UBS für den Finanz- und Wirtschaftsstandort Zürich. Banken und Versicherungen tragen nach ihren Angaben mehr als die Hälfte der Unternehmenssteuern im Kanton. Allein die UBS beschäftigt im Kanton Zürich über 23'000 Vollzeitmitarbeitende. Eine Schwächung des Instituts könnte sich daher direkt auf Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und die Versorgung von kleinen und mittleren Unternehmen mit Krediten auswirken, argumentieren Walker Späh und Leutenegger.

Mit ihrem Vorstoss knüpfen die Zürcher Freisinnigen an frühere Interventionen an. Der Zürcher Regierungsrat hatte bereits in der Vernehmlassung zur bundesrätlichen Vorlage zur Verschärfung der Eigenmittelvorschriften für systemrelevante Banken vor dem Risiko einer «Überregulierung» gewarnt und die bundesrätliche Änderung des Bankengesetzes als «Maximalvariante» kritisiert. Auch damals verwiesen die kantonalen Behörden auf mögliche volkswirtschaftliche Schäden und eine Schwächung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Zürich. Unterstützung erhalten Walker Späh und Leutenegger zudem aus der Zürcher FDP-Delegation in Bern, wo Exponenten wie Nationalrat Andri Silberschmidt den Ständeratsbeschluss als zu weitgehend bezeichnen. In der Wintersession wird nun der Nationalrat über die Kapitalvorgaben entscheiden – unter verstärkter Beobachtung aus Zürich.

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Antisemitismus-Debatte nach ZDF-Sendung: Anwalt spricht von „Falschbehauptung des Innenministers“

08.10.2026


Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.

Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.

Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.

Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.