Wiener Börse erholt sich nach Verlusten

10.03.2026


Die Wiener Börse hat am Mittwoch eine leichte Erholung nach den deutlichen Verlusten der Vortage verzeichnet. Der ATX schloss 1,51 Prozent höher auf 5.515,85 Punkte, nachdem der heimische Leitindex zu Wochenbeginn in der Spitze über sechs Prozent abgesackt war. Auch der ATX Prime legte um 1,46 Prozent auf 2.741,14 Zähler zu, während andere europäische Börsenbarometer Gewinne im ähnlichen Ausmaß verzeichneten.

Für die Entspannung an den Märkten sorgte vor allem der Rückgang der Öl- und Gaspreise von ihren jüngsten Kursspitzen. Die Energiepreise kamen am Mittwoch merklich von den Höchstwerten des Vortages zurück, bleiben im Vergleich zur Vorwoche jedoch noch deutlich erhöht. Dieser Rückgang dämpfte die Sorgen vor den wirtschaftlichen Auswirkungen des Konflikts im Iran.

Zwei Faktoren trugen zur Beruhigung der Energiemärkte bei: Zum einen sorgten vage Hoffnungen auf mögliche Verhandlungen zur Beendigung des Konflikts für Entspannung. Die Zeitung "New York Times" hatte berichtet, dass iranische Geheimdienstmitarbeiter indirekt an den US-Geheimdienst CIA ein Angebot zur Verhandlung von Bedingungen für ein Kriegsende unterbreitet hätten, was das iranische Geheimdienstministerium jedoch dementierte. Zum anderen hatte eine Ankündigung von US-Präsident Donald Trump den Anstieg der Ölpreise gebremst, wonach die US-Marine Tanker bei der Durchfahrt durch die Straße von Hormuz eskortieren könnte und Trump Risikoversicherungen und Garantien für den gesamten Seehandel in der Region in Aussicht stellte.

Unter den Einzeltiteln zählten einige Werte, die an den vergangenen Tagen deutlich Federn lassen mussten, zu den größeren Gewinnern. So zogen FACC um 10,9 Prozent an, AT&S konnte sich um 7,4 Prozent erholen und Do&Co gewann 3,7 Prozent. Die schwer gewichteten Banken Erste Group und BAWAG erholten sich um 2,8 respektive 1,1 Prozent. Der Baukonzern Porr legte nach Zahlen um 2,4 Prozent zu, wobei Analyst Michael Marschallinger von der Erste Group von einer soliden Ertragsdynamik und robusten Auftragslage sprach, die auf Aufwärtspotenzial deute.

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Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.