Waadt stimmt für breite Steuersenkung – Regierung warnt vor Steuerausfällen

08.10.2026


Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am Abstimmungssonntag mehrere richtungsweisende Entscheide auf nationaler und kantonaler Ebene gefällt. Auf Bundesebene scheiterten sowohl die Neutralitätsinitiative als auch die Ernährungsinitiative deutlich – beide Vorlagen verfehlten Volks- und Ständemehr klar, kein Kanton stellte sich hinter die Projekte. Parallel dazu nutzten die Kantone den Urnengang für eigene Reformvorhaben, die von kostenloser Verhütung über Steuersenkungen bis zu Fragen des Demonstrationsrechts und des Stimmrechtsalters reichten.

Für den markantesten Akzent sorgte der Kanton Genf. Die Stimmberechtigten nahmen eine Volksinitiative an, wonach der Kanton künftig die Kosten für alle «bewährten Methoden» der Verhütung übernimmt – darunter die Antibabypille, Spiralen, Hormonbehandlungen und Kondome. Rund 58 Prozent sagten Ja und machten Genf damit zum ersten Kanton der Schweiz, der Verhütungsmittel kostenlos zur Verfügung stellt. Befürworterinnen verwiesen auf hohe Kosten, die insbesondere Frauen vor schwierige Wahlentscheidungen stellten, und auf eine im schweizweiten Vergleich hohe Abtreibungsrate. Gegner argumentierten mit geschätzten Mehrkosten von rund 20 Millionen Franken jährlich und pochten auf individuelle Eigenverantwortung.

Im Kanton Waadt setzte sich eine Steuerinitiative durch, die eine pauschale Senkung der kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuern um 12 Prozent vorsieht. Rund 53 Prozent der Stimmenden unterstützten die Vorlage «Steuersenkungen für alle», die ab der Steuerperiode 2027 greifen soll. Die Gemeindesteuern bleiben davon unberührt. Die Kantonsregierung hatte vor jährlichen Mindereinnahmen von 272 Millionen Franken gewarnt, konnte damit aber keine Mehrheit überzeugen. Der Entscheid reiht sich in eine Debatte um Kaufkraft und Standortattraktivität ein, deren finanzpolitische Konsequenzen sich erst in den kommenden Jahren vollständig zeigen werden.

Andernorts zogen die Stimmberechtigten Grenzen. Im Kanton Graubünden scheiterte die Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre deutlich, 67 Prozent legten ein Nein in die Urne. Graubünden fügt sich damit in eine Reihe von Kantonen ein, die ähnliche Vorstösse in den vergangenen Jahren verworfen haben, darunter Luzern, Aargau, Zürich, Bern, Uri und Neuenburg. Glarus bleibt vorerst der einzige Kanton, in dem 16-Jährige an die Urne dürfen. In Basel-Stadt lehnte eine klare Mehrheit von 64 Prozent die sogenannte Anti-Chaoten-Initiative ab, die gewalttätige Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Demonstrationen stärker zur Kasse bitten und unbewilligte Kundgebungen einschränken wollte. Der Entscheid zeigt, dass die Bevölkerung zusätzliche Eingriffe ins Demonstrationsrecht skeptisch beurteilt, während andere Kantone gezielt sozial- und steuerpolitische Weichen neu stellen.

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.