
Volkswagen ruft weltweit mehr als 90.000 Elektrofahrzeuge der Marken VW und Cupra in die Werkstätten zurück, nachdem in Hochvoltbatterien Batteriemodule festgestellt wurden, die nicht der Spezifikation entsprechen. Laut Einträgen in der Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) reicht das mögliche Fehlerspektrum von reduzierter Reichweite und einer gelben Warnleuchte im Cockpit bis hin zu einer potenziellen Brandgefahr in seltenen Einzelfällen. Betroffen sind nach Konzernangaben knapp 75.000 Fahrzeuge der Marke VW und gut 19.000 Modelle von Cupra.
Der Rückruf umfasst bei Volkswagen die E-Modelle ID.3, ID.4, ID.5 sowie den Kleinbus ID.Buzz, die im Zeitraum vom 24. Juni 2023 bis zum 23. August 2024 produziert wurden. Bei Cupra ist das Modell Born betroffen, gefertigt zwischen dem 7. Februar 2022 und dem 21. April 2024. In Deutschland allein müssen rund 28.000 Fahrzeuge in die Werkstätten, davon etwa 22.000 VW-Modelle und 6.000 Fahrzeuge der Marke Cupra. Ein Sprecher von Volkswagen bestätigte die Maßnahme und verwies darauf, dass die Sicherheit der Kunden oberste Priorität habe.
Zur Behebung der potenziellen Risiken setzt der Konzern auf eine Kombination aus Software-Update und technischer Prüfung der Hochvoltbatterien. In den Werkstätten wird zunächst die Steuerungssoftware aktualisiert und anschließend der Zustand der Batterie überprüft. Falls erforderlich, sollen einzelne Module der Batterie ausgetauscht werden, anstatt komplette Akkupakete zu ersetzen. Der Ansatz folgt einem Trend in der Elektroautoindustrie, mit gezielten Softwareeingriffen und modularen Reparaturen Kosten zu begrenzen und die Umweltbelastung durch großflächige Batteriewechsel zu reduzieren.
Dem KBA sind bislang keine Fälle bekannt, in denen es im Zusammenhang mit den beanstandeten Batteriemodulen zu Sach- oder Personenschäden gekommen ist. Die Rückrufaktion findet damit vor allem vorsorglich statt, während Hersteller und Behörden die Zuverlässigkeit von Hochvoltbatterien bei wachsenden Stückzahlen im Elektroautomarkt zunehmend in den Mittelpunkt ihrer Sicherheitsstrategien rücken.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Berechnung sogenannter Trassenpreise stellt den Schienen-Nahverkehr in Baden-Württemberg vor erhebliche finanzielle Risiken. Das Land rechnet mit Mehrbelastungen von mindestens 100 Millionen Euro pro Jahr, sollte der Bund keine zusätzlichen Mittel bereitstellen. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) warnt, ohne Ausgleich drohten spürbare Einschnitte im S-Bahn- und Regionalverkehr sowie steigende Fahrkartenpreise.
Trassenpreise sind Entgelte, die Verkehrsunternehmen für die Nutzung der Schieneninfrastruktur an den Netzbetreiber – im Fern- und Regionalverkehr die Deutsche Bahn – zahlen. Bislang waren diese Entgelte und ihre Erhöhungen im Regionalverkehr gedeckelt, um die Kosten für die Länder zu begrenzen. Die Preisbremse wirkte zulasten von Güter- und Fernverkehr. Diese deutsche Berechnungsmethode erklärte der EuGH nun für nicht vereinbar mit EU-Recht, weil eine starre mathematische Deckelung der Entgelte gegen europäische Vorgaben verstoße.
Auslöser des Verfahrens war eine Klage der DB-Infrastrukturgesellschaft DB InfraGo gegen die von der Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr eingeführte Preisbremse. Die Regulierungsbehörde hatte damit verhindern wollen, dass die Trassenentgelte den öffentlichen Nahverkehr finanziell überfordern. Nach dem Luxemburger Urteil hat jedoch die Bahn-Tochter Recht bekommen, die Deckelung ist in der bisherigen Form nicht zulässig. Damit steigt der Spielraum für höhere Trassenpreise, was die Kostenbasis der regionalen Aufgabenträger unmittelbar verändert.
Nach Schätzungen des baden-württembergischen Verkehrsministeriums könnte infolge des Urteils etwa jeder zehnte Zug im Land zur Disposition stehen. In pessimistischeren Szenarien ist sogar von bis zu 20 Prozent der Verbindungen die Rede. "Wenn es schlecht läuft, müssten wir also jeden fünften Zug abbestellen", sagte Hermann. Ohne ein Gegensteuern durch den Bund stehen die Länder vor der Wahl, Leistungen im Nahverkehr zusammenzustreichen, Ticketpreise anzuheben – oder zusätzliche Haushaltsmittel umzuschichten.