
Der Volkswagen-Konzern hat für das Jahr 2025 einen drastischen Gewinneinbruch vermeldet. Das Konzernergebnis nach Steuern sank um rund 44 Prozent von 12,4 Milliarden Euro im Vorjahr auf 6,9 Milliarden Euro. Damit verzeichnete Europas größter Autobauer den niedrigsten Nettogewinn seit der Dieselgate-Krise im Jahr 2016. Der Umsatz ging leicht um 0,8 Prozent auf knapp 322 Milliarden Euro zurück.
Als Reaktion auf die verheerenden Zahlen kündigte Volkswagen einen umfangreichen Stellenabbau an. Konzernchef Oliver Blume teilte in einem Brief an die Aktionäre mit, dass bis 2030 rund 50.000 Stellen im gesamten Volkswagen-Konzern in Deutschland gestrichen werden sollen. Diese Maßnahme übertrifft die bisherigen Pläne des Unternehmens, das Ende 2024 eine Vereinbarung mit den Gewerkschaften über den Abbau von 35.000 Stellen bis 2030 getroffen hatte.
Die Gewinnschwäche wird auf mehrere Faktoren zurückgeführt. Besonders belastend wirkten sich die strategische Neuausrichtung der Tochtergesellschaft Porsche sowie US-Zölle aus. Allein der Strategiewechsel bei Porsche schlug mit fast 5 Milliarden Euro zu Buche, während die US-Zölle Belastungen von rund 3 Milliarden Euro verursachten. Hinzu kamen eine Milliarde Euro für laufende Restrukturierungsmaßnahmen bei Volkswagen. Der operative Gewinn brach um 53 Prozent auf 8,9 Milliarden Euro ein, die operative Gewinnmarge sank auf 2,8 Prozent.
Bei den Verkaufszahlen rutschte der Konzern knapp unter die Marke von neun Millionen Fahrzeugen. Weltweit lieferte Volkswagen 8,98 Millionen Fahrzeuge aller Konzernmarken aus, was einem leichten Rückgang von 0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Während die Verkäufe in Europa zulegten, konnten diese Zuwächse die Rückgänge in China und Nordamerika nicht ausgleichen. Für das Jahr 2026 strebt der Konzern wieder mehr Profitabilität an und peilt eine operative Gewinnmarge vor Zinsen und Steuern zwischen 4,0 und 5,5 Prozent an.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.