Von Wahlplakaten bis tödlicher Gewalt: Bandbreite politischer Delikte im Südwesten wächst

05.04.2026


In Baden-Württemberg ist die Zahl politisch motivierter Gewaltdelikte im Jahr 2025 deutlich in die Höhe geschnellt. Die Polizei registrierte landesweit 298 entsprechende Taten, wie das Innenministerium nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Das entspricht einem Anstieg von 41,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Entwicklung zieht sich nach Behördenangaben durch nahezu alle Phänomenbereiche – von Straftaten aus dem rechten oder linken Spektrum bis hin zu Taten, die aus religiösen oder ausländischen Ideologien heraus begangen werden.

Auch insgesamt haben politisch motivierte Straftaten im Südwesten zugenommen. Die Zahl der registrierten Fälle stieg 2025 um 4,2 Prozent von 6.526 auf 6.801. Das Spektrum reicht von abgerissenen oder zerstörten Wahlplakaten über Anfeindungen, Ausgrenzungen und Beleidigungen bis hin zu schwerster und tödlicher Gewalt. Unter den erfassten Taten finden sich auch terroristische Anschläge. Das Innenministerium spricht vor diesem Hintergrund von einem immer rauer werdenden gesellschaftlichen Klima.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) wertet den Trend als Belastungsprobe für die demokratische Ordnung. „Das gesellschaftliche Klima wird rauer. Jeder Akt der Gewalt ist ein Angriff auf unsere freiheitliche demokratische Grundordnung“, sagte er der dpa. Gewalt dürfe kein Mittel politischer Auseinandersetzung sein. Man trete in Baden-Württemberg verfassungsfeindlichen Bestrebungen „gleich welcher Couleur“ mit geballten Kräften entgegen; Hass, Hetze und Gewalt würden nicht geduldet, sondern entschieden und konsequent verfolgt.

Als politisch motivierte Kriminalität wertet das Land ein breites Feld von Vorfällen: Dazu zählen etwa Attacken auf Polizisten bei Demonstrationen zum Nahost-Konflikt, illegale Straßenblockaden von Klimaaktivisten oder der Angriff auf ein israelisches Rüstungsunternehmen in Ulm im September 2025. Nach Ministeriumsangaben entfällt der stärkste Anstieg innerhalb der Gewaltdelikte auf Taten, die auf einer religiösen oder ausländischen Ideologie beruhen. Die Sicherheitsbehörden sehen sich damit zunehmend gefordert, auf ein ausdifferenziertes und dynamisches Bedrohungsbild zu reagieren.

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Krankenhausreform: 44 Kliniken in Sachsen-Anhalt vor Neuordnung ihres Leistungsspektrums

05.04.2026


Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt will die Neuordnung der Krankenhauslandschaft noch vor der Landtagswahl im September gesetzlich absichern. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) bereitet dazu eine Änderung des Krankenhausgesetzes vor, die die Grundlage für eine umfassende Klinikreform legen soll. Kernfrage ist, welche Häuser künftig welche Leistungen anbieten dürfen – etwa ob Knieoperationen an einem Standort konzentriert und Hüft-Eingriffe an einem anderen gebündelt werden.

Im Mittelpunkt der Reform stehen neu definierte Leistungsgruppen. Für diese Behandlungsbereiche sollen einheitliche Anforderungen an Ausstattung und Fachärzte gelten. Nur Krankenhäuser, die diese Vorgaben erfüllen, dürfen die jeweilige Leistungsgruppe anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Leistungsgruppen werden nun explizit im Krankenhausgesetz des Landes verankert; zudem sollen Verfahrensfragen des Planungsprozesses detaillierter geregelt werden.

Die Pläne orientieren sich an bundesweiten Reformbestrebungen. Ziel ist es, den finanziellen Druck auf Kliniken zu senken, immer mehr Behandlungsfälle zu generieren, und gleichzeitig die Qualität komplexer Eingriffe zu steigern. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass Abteilungen besser werden, je häufiger sie bestimmte Eingriffe durchführen. Zugleich betont Grimm-Benne den Balanceakt zwischen medizinischer Qualität, wirtschaftlicher Tragfähigkeit und Versorgungssicherheit in dünn besiedelten Regionen. Krankenhäuser im Land kooperierten bereits stärker, spezialisierten sich und verlagerten Leistungen verstärkt in den ambulanten Bereich, sagte sie.

In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit 44 Krankenhäuser an 53 Standorten. Die Kliniken haben dem Land bereits mitgeteilt, welche Leistungen sie künftig anbieten wollen. Einbezogen ist auch der Medizinische Dienst, der prüft, ob die Häuser die personellen und strukturellen Anforderungen der neuen Leistungsgruppen erfüllen. Auf dieser Basis will das Gesundheitsministerium gemeinsam mit der schwarz-rot-gelben Koalition den Zuschnitt der Krankenhausversorgung neu ordnen – mit dem erklärten Anspruch, sowohl die Qualität der Behandlung als auch die Erreichbarkeit der Versorgung im Flächenland langfristig zu sichern.