
In der Hamburger Elbe hat sich das alljährliche Sauerstoffloch in diesem Jahr deutlich früher und mit besonders niedrigen Werten ausgebildet. Nach Angaben des Bündnisses „Lebendige Tideelbe“ ist die Sauerstoffkonzentration im Bereich des Hamburger Hafens bereits Anfang Juni an mehreren Messstationen unter die kritische Marke von vier Milligramm pro Liter gefallen. An der Station Seemannshöft bei Finkenwerder wurden zeitweise weniger als zwei Milligramm pro Liter gemessen – ein Bereich, den Umweltverbände als akut tödlich für viele Fischarten einstufen. An derselben Station wurde zuletzt sogar ein Wert von 1,4 Milligramm pro Liter registriert.
Auch an der Messstation Blankenese zeigte sich ein ähnliches Bild: Dort sank der Sauerstoffgehalt zeitweise ebenfalls auf unter zwei Milligramm pro Liter. Im Vorjahr waren vergleichbare Werte erst rund zwei Wochen später aufgetreten. Das Bündnis aus BUND, Nabu und WWF warnt, der Hamburger Hafen werde damit Jahr für Jahr zu einer „Todeszone“ für Wasserorganismen. Nach Einschätzung der Verbände verenden bei solchen Bedingungen Tausende Fische unbemerkt unter der trüben Wasseroberfläche; betroffen seien sowohl Jungfische als auch ausgewachsene Tiere.
Besonders kritisch ist die Lage für Fischlarven und Jungfische, die den belasteten Abschnitten nicht ausweichen können. Nach Angaben der Umweltorganisationen gilt alles unter vier Milligramm Sauerstoff pro Liter als gefährlich, Werte unter zwei Milligramm lassen den Tieren kaum Überlebenschancen. Als besonders gefährdet nennen die Verbände den Stint, eine Leitart der Tideelbe, aber auch Wanderfische geraten unter Druck, weil niedrige Sauerstoffgehalte ihre Wanderbewegungen und Fortpflanzung beeinträchtigen. Erste Totfunde – darunter zwei Störe, einige Brassen und zahlreiche vom Aussterben bedrohte Blankaale – meldete bereits der Anglerverband Hamburg.
Die Hamburger Umweltbehörde bestätigt die kritischen Messwerte in den Bereichen Blankenese, Seemannshöft und Bunthaus und hält lokale Fischsterben, insbesondere bei Jungfischen und Larven, für sehr wahrscheinlich. Als Ursachen werden mehrere Faktoren genannt, darunter hohe Wassertemperaturen, Nährstoffeinträge, Algenwachstum und geringe Oberwassermengen. Das Bündnis „Lebendige Tideelbe“ sieht zusätzlich den Ausbau der Fahrrinne und die jüngsten Maßnahmen zur Elbvertiefung als zentrale Treiber des jährlichen Sauerstofftiefs. Gemeinsam mit BUND und WWF fordert der Nabu, Flachwasserzonen zu schaffen und die letzten Baggerarbeiten zur Vertiefung zurückzunehmen. Die zusätzliche Tiefe der Fahrrinne werde kaum genutzt, argumentieren die Verbände – die ökologische Belastung der Tideelbe sei dagegen jedes Jahr deutlich sichtbar.

Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.
Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.
Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.