
Die Thüringer Landesregierung stellt sich auf einen deutlich kleineren öffentlichen Dienst in den kommenden Jahren ein. Auslöser sind der demografische Wandel, steigende Pensionslasten und der wachsende Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in der Verwaltung. Langfristiges Ziel sei es, frei werdende Stellen nur noch entsprechend dem tatsächlichen Bedarf nachzubesetzen, sagte Staatskanzleichef Stefan Gruhner der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Realistisch sei dies jedoch wegen fehlender Fachkräfte häufig nicht möglich, was faktisch zu einem schrittweisen Stellenabbau führen werde.
Nach einer Prognose, auf die Gruhner verweist, könnte die Zahl der Bediensteten des Landes Thüringen bis zum Jahr 2035 um rund 14.500 zurückgehen. Ohne zusätzliche Maßnahmen zur Personalgewinnung würde der Personalbestand im Landesdienst damit von derzeit etwa 47.500 auf rund 33.000 Stellen sinken. Dieser Prozess soll nicht durch klassische Kürzungsprogramme, sondern im Wesentlichen über natürliche Fluktuation und auslaufende Beschäftigungsverhältnisse abgebildet werden.
Parallel dazu will die Landesregierung mit einem Stellenpool und klaren Prioritätensetzungen auf die veränderten Rahmenbedingungen reagieren. Der Pool soll es ermöglichen, Ressourcen flexibler zu steuern und Fachkräfte in besonders belastete Bereiche zu lenken. Gleichzeitig signalisiert die Regierung, dass nicht jede frei werdende Stelle eins zu eins ersetzt wird, sondern Aufgabenkritik und Effizienzsteigerung stärker in den Vordergrund rücken.
Gruhner verbindet diesen Kurs ausdrücklich mit der erwarteten Bevölkerungsentwicklung. Wenn Thüringen weniger Einwohner habe, müsse auch der öffentliche Dienst kleiner werden, argumentiert er. Die Einführung von KI-Anwendungen in der Verwaltung gilt dabei als ein Instrument, um trotz sinkender Personalzahlen Leistungsfähigkeit und Servicequalität aufrechtzuerhalten. Der Umbau des Landesdienstes dürfte damit zu einem zentralen Thema der Haushalts- und Strukturpolitik in den kommenden Jahren werden.
In Rheinland-Pfalz haben sich zwei Jahre nach dem ersten Schritt der bundesweiten Teillegalisierung von Cannabis 30 genehmigte und aktive Anbauvereinigungen etabliert. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Mainz bestätigte diese Zahl auf Anfrage und sprach von einer Entwicklung, die seit 2024 schrittweise an Dynamik gewonnen hat. Eine bereits erteilte Erlaubnis ist demnach wieder zurückgegeben worden.
Die rechtliche Grundlage für die neuen Strukturen wurde noch von der Ampel-Koalition im Bund gelegt. Seit dem 1. April 2024 sind Besitz, privater Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Zum 1. Juli 2024 folgte der zweite Schritt: Seitdem dürfen staatlich genehmigte Cannabis-Clubs unter strengen Auflagen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben. In der Praxis entstehen damit regulierte Versorgungswege, die den Schwarzmarkt teilweise ersetzen sollen.
Beim LSJV gingen bislang 52 Anträge auf Genehmigung einer Anbauvereinigung ein. Zehn Verfahren sind nach Behördenangaben noch in Bearbeitung. Vier Anträge wurden von den Antragstellern zurückgenommen, drei abgelehnt. In zwei Fällen hat das Landesamt bereits erteilte Erlaubnisse widerrufen, zwei Vorgänge wurden wegen fehlender Zuständigkeit weitergereicht. Ein Club in Rheinhessen berichtet laut LSJV von einem Wandel in der Mitgliedschaftsstruktur, Details dazu nannte die Behörde jedoch nicht.
Die Kontrolle der neuen Clubs ist engmaschig angelegt. Vor der Erteilung einer Erlaubnis wird jede Anbauvereinigung vor Ort besichtigt, zudem werden Proben des angebauten Cannabis genommen. Neben regulären Prüfungen sieht das Konsumcannabisgesetz anlassbezogene Kontrollen vor, etwa wenn Hinweise auf mögliche Mängel vorliegen. Zu den gesetzlichen Vorgaben zählen eine Altersgrenze von 18 Jahren für Mitglieder sowie ein Mitgliederlimit von 500 Personen pro Vereinigung. Der Versand und weitere vertriebsähnliche Formen außerhalb der gesetzlich erlaubten Strukturen sind untersagt.