
Der Ständerat verschärft im Zuge der neuen Verträge mit der Europäischen Union den Kurs in der Zuwanderungspolitik. Die kleine Kammer hat die im Paket verankerte Schutzklausel um eine Lenkungsabgabe ergänzt, die bei starker Zuwanderung aus der EU greifen soll. Parallel dazu befürworteten die Räte weitere Hürden, etwa die Pflicht für EU-Zuzüger, einen Strafregisterauszug vorzulegen. Vor allem EU-skeptische Kreise setzten sich in der emotional geführten Debatte zur Personenfreizügigkeit durch.
Kern des Beschlusses ist eine Schutzklausel, die der Schweiz nach Inkrafttreten der neuen Verträge eigenständige Massnahmen erlaubt, falls sie auf ihrem Gebiet «schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme» feststellt. Justizminister Beat Jans wertete die mit Brüssel ausgehandelte Klausel als Erfolg. Der Bundesrat ist verpflichtet zu prüfen, ob die Klausel aktiviert werden muss, sobald einer von vier Schwellenwerten überschritten wird: die Nettozuwanderung aus der EU, die Zahl neuer Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die Zunahme der Arbeitslosigkeit oder die Sozialhilfequote. Wird einer dieser Werte landesweit gerissen, muss die Regierung reagieren.
Auf Antrag der Staatspolitischen Kommission ging der Ständerat über die Vorlage des Bundesrats hinaus. Er will die Exekutive dazu verpflichten, jährlich zu evaluieren, ob die Schutzklausel auszulösen ist – und zusätzlich eine Zuwanderungsabgabe einführen. Diese soll dann zur Anwendung kommen, wenn die Schutzklausel aktiviert ist. Erhoben wird die Abgabe gemäss Beschluss bei unselbstständig erwerbstätigen EU-Arbeitskräften auf Unternehmensebene; bei nachziehenden Familienangehörigen sollen die volljährigen Personen zur Kasse gebeten werden. Details zur Ausgestaltung bleiben Sache des Bundesrats und des weiteren Gesetzgebungsverfahrens.
Politisch fügt sich die Abgabe in eine seit Jahren geführte Debatte um den «Dichtestress» im Land. Trotz der klaren Ablehnung der Initiative gegen eine Zehn-Millionen-Schweiz im Sommer sieht eine Mehrheit im Parlament anhaltenden Handlungsbedarf. Steigende Wohnkosten, dichter Pendlerverkehr und ein spürbarer Druck auf dem Arbeitsmarkt nähren die Skepsis gegenüber weiterer Zuwanderung. Befürworter der Abgabe argumentieren, sie setze marktwirtschaftliche Anreize, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser zu nutzen, und lenke die Zuwanderung über Preise statt über starre Kontingente. Kritische Stimmen verweisen hingegen auf die Gefahr, dass die Abgabe ihr Ziel verfehlt und zugleich den Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt erschwert, ohne die strukturellen Ursachen der angespannten Lage zu beheben.

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.