
Die Stadt Wien stellt für den Zeitraum 2026 bis 2029 rund sechs Millionen Euro zur Stärkung des Medienstandorts bereit und baut ihre bestehende Medienförderung deutlich aus. Im Zentrum steht die Weiterentwicklung der seit 2019 bestehenden Wiener Medieninitiative, die künftig auf vier statt bisher zwei Förderschienen basiert. Operativ abgewickelt wird das Programm weiterhin von der Wirtschaftsagentur Wien. Finanziert wird die neue Tranche unter anderem durch Einsparungen bei klassischen Werbeausgaben und Inseraten der Stadt.
Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) begründet den Ausbau mit den strukturellen Herausforderungen der Branche: Rückläufige Werbeeinnahmen, die starke Position globaler Plattformen und ein rascher technologischer Wandel erhöhten den Druck auf Medienunternehmen. Eine "lebendige und vielfältige Medienlandschaft" sei das wirksamste Mittel gegen Desinformation, unabhängige und qualitätsgeprüfte Informationen seien wichtiger denn je, betont Ludwig. Zugleich hebt er die Sicherung hochwertiger Arbeitsplätze in der Medienbranche als zentrales Ziel der Initiative hervor.
Inhaltlich setzt Wien auf einen Mix aus Gründungs-, Projekt- und Kooperationsförderung. Die etablierte Schiene "Medienstart" wird fortgesetzt, Gründerinnen und Gründer können pro Einreichung 10.000 Euro bekommen, der Start der neuen Runde ist für August vorgesehen. Für bestehende Medienunternehmen stehen ab 2027 erneut Mittel für einzelne Transformationsprojekte zur Verfügung, mit Fördersummen von bis zu 150.000 Euro pro Projekt. Zusätzlich wird mit der neuen Schiene "Medienkooperation" erstmals die Zusammenarbeit mehrerer Akteure unterstützt: In einer ersten Phase werden Konzepte mit jeweils 25.000 Euro gefördert, anschließend sollen zwei größere Leuchtturmprojekte mit je 500.000 Euro umgesetzt werden, auch in länderübergreifender Kooperation.
Als weiteres Element entsteht der "Vienna Media Hub", der die Branche ab Ende 2027 mit bis zu 30 voll ausgestatteten Arbeitsplätzen versorgen soll. Der Hub ist als gemeinsamer Arbeits- und Vernetzungsort insbesondere für neue Medienunternehmen gedacht und ergänzt die finanziellen Förderschienen um eine physische Infrastruktur. Seit der Gründung der Wiener Medieninitiative im Jahr 2019 wurden nach Angaben der Stadt bereits 334 Projekte mit mehr als elf Millionen Euro unterstützt. Mit der neuen Tranche will Wien diese Linie fortführen und gleichzeitig Innovation und Transformation im Mediensektor gezielter anstoßen.

Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.
Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.
Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.