Späte Anpfiffe bremsen WM-Geschäft der Gastronomie

10.06.2026


Die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 verspricht der deutschen Wirtschaft zwar zusätzliche Impulse, bleibt für die Gastronomie wegen ungünstiger Anstoßzeiten aber hinter ihrem Potenzial zurück. Laut einer Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) könnten Kneipen, Bars und Biergärten zwar von einem Umsatzplus profitieren, müssen jedoch mit deutlich geringeren Mehreinnahmen rechnen, als es bei früheren Turnieren möglich gewesen wäre.

IW-Ökonom Marc Scheufen zufolge beschert das Turnier der Gastronomie zusätzliche Erlöse von rund 67,4 Millionen Euro. Wären alle Partien auf 19 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit terminiert, läge dieser Wert demnach bei knapp 103 Millionen Euro. Die WM wird ab dem 11. Juni 2026 in den USA, Kanada und Mexiko ausgetragen, die Zeitverschiebung beträgt sechs bis neun Stunden. Mehr als die Hälfte der Begegnungen beginnt nach Mitternacht MESZ, einige sogar erst um 4 Uhr oder später – ein Zeitfenster, in dem viele Betriebe geschlossen sind oder nur eingeschränkt öffnen.

Die ungewöhnlich späten Anstoßzeiten schlagen sich auch im Zuschauerverhalten nieder. Nur etwa vier Prozent der potenziellen Zuschauer der Spiele der deutschen Nationalmannschaft dürften laut Scheufen Partien verfolgen, die sich über Mitternacht hinausziehen oder erst danach beginnen. Je nach Gegner rechnet das IW dennoch mit 18 bis 26 Millionen Menschen, die die Deutschland-Spiele zu Hause oder in der Gastronomie verfolgen. Zum Vergleich: In Katar 2022 lag diese Spanne wegen Boykottaufrufen bei 9 bis 17 Millionen, bei der WM 2014 in Brasilien dagegen bei 26 bis 35 Millionen.

In der Gesamtbilanz erwartet das IW durch die WM einen zusätzlichen Umsatz von rund 400 Millionen Euro für die deutsche Wirtschaft. Davon profitieren neben der Gastronomie vor allem der Lebensmitteleinzelhandel, der Verkauf von Fanartikeln und Elektronik wie Fernsehern oder Beamern sowie Werbe- und Sponsoringerlöse. Auf das Bruttoinlandsprodukt dürfte das Turnier allerdings kaum durchschlagen. Wie stark die Branche im Detail profitiert, hängt nach Einschätzung von Branchenvertretern nicht nur von den Anstoßzeiten ab, sondern auch von Faktoren wie Wetter und der sportlichen Performance der deutschen Mannschaft. Grundlage der IW-Berechnungen ist ein Ausscheiden des DFB-Teams im Achtelfinale; ein späteres Weiterkommen könnte die Umsätze entsprechend erhöhen.

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Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026


Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.