
Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.

Der staatliche Tankrabatt hat den jüngsten Inflationsschub in Deutschland vorerst ausgebremst. Im Mai lagen die Verbraucherpreise nach Angaben des Statistischen Bundesamts um 2,6 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats und damit unter der im April gemessenen Rate von 2,9 Prozent. Damals hatte ein Ölpreisschock infolge des Kriegs im Nahen Osten die Teuerung auf den höchsten Stand seit Januar 2024 getrieben. Energie blieb dennoch ein wichtiger Preistreiber: Für entsprechende Produkte mussten Verbraucher 6,6 Prozent mehr bezahlen als ein Jahr zuvor.
Auslöser für die Entlastung an den Zapfsäulen ist eine zum 1. Mai in Kraft getretene Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel um knapp 17 Cent pro Liter. Dieses Instrument wirkt allerdings nur begrenzt: Die Regelung läuft Ende Juni aus, womit ein dämpfender Faktor für die Inflationsrate wegfällt. Ökonomen sehen deshalb ein erhöhtes Risiko, dass sich der Preisdruck in den kommenden Monaten wieder verstärkt, insbesondere wenn sich die Lage an den Energiemärkten weiter zuspitzt.
Wie sich die Inflation hierzulande weiterentwickelt, hängt nach Einschätzung von Volkswirten maßgeblich von der weiteren Entwicklung im Nahen Osten ab. Eine rasche Lösung des Konflikts ist aus ihrer Sicht derzeit nicht absehbar. Angesichts des Kriegs am Golf könnte das Angebot von Rohöl und Flüssigerdgas längere Zeit eingeschränkt bleiben. Die Situation an der für den globalen Öl- und Gashandel zentralen Straße von Hormus gilt weiterhin als fragil. Steigende Energie-, Produktions- und Transportkosten könnten sich in der Folge zunehmend in den Preisen für Lebensmittel und Dienstleistungen niederschlagen.
Die Wirtschaftsweisen erwarten für Deutschland im Jahresschnitt eine Inflationsrate von 3,0 Prozent, halten aber auch 3,5 Prozent für möglich. Schon nach der Preiswelle infolge des Ukraine-Krieges hatte sich die Teuerung wieder abgeschwächt; 2025 lag die Inflationsrate bei vergleichsweise moderaten 2,2 Prozent. Viele Preise blieben jedoch auf erhöhtem Niveau, was die Kaufkraft der Verbraucher weiterhin schmälert: Für einen Euro lässt sich heute weniger erwerben als vor den zurückliegenden Krisenjahren. Ob der Tankrabatt als kurzfristige Entlastung einen nachhaltig stabilisierenden Effekt auf die Teuerung entfalten kann, dürfte daher vor allem von der weiteren Entwicklung der Energiepreise abhängen.