
Siemens Mobility baut in Trieben im obersteirischen Bezirk Liezen ein neues Rail Service Center für die Wartung von Schienenfahrzeugen und erweitert damit seine Präsenz in Österreich. Das Zentrum entsteht auf dem ehemaligen Areal der RHI-Magnesitwerke, dessen Übernahme nun rechtsgültig abgeschlossen wurde. Zum Kaufpreis wurden keine Angaben gemacht, aus dem Umfeld des Unternehmens ist lediglich zu hören, dass sich die Summe wohl im unteren einstelligen Millionenbereich bewegt. Das Gelände soll künftig Wartungsleistungen für Eisenbahnunternehmen aus Österreich und angrenzenden Ländern aufnehmen.
Die zentrale Lage Triebens gilt für Siemens als entscheidender Standortvorteil. Züge aus ganz Mitteleuropa können nach Unternehmensangaben zeit- und damit kostensparend zugeführt und unter hoher Qualität instandgesetzt werden. Für Bahnbetreiber bedeutet das, dass Fahrzeuge nur für kurze Zeit aus dem Fahrgastbetrieb genommen werden müssen und rasch wieder auf die Strecke zurückkehren können. Siemens Mobility sieht darin die Basis, seinen Geschäftsbereich Bahnservices entlang der Marktnachfrage deutlich auszubauen und ein langfristiges Engagement in der Region zu verankern.
In einem ersten Schritt errichtet Siemens auf dem Areal eine Leichtbauhalle für Triebfahrzeuge. Sie soll witterungsunabhängige Bedingungen für Instandhaltungsarbeiten an Fahrzeugen von Siemens ebenso wie an Fremdfahrzeugen schaffen. Die Bauarbeiten haben bereits begonnen, Kräne werden derzeit aufgestellt. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme ist zu Beginn des Jahres 2027 vorgesehen, abhängig vom Baufortschritt und den Witterungsbedingungen. Mit dem Start des Betriebs wird zunächst mit einer niedrigen zweistelligen Zahl an Arbeitsplätzen gerechnet; aus dem Umfeld des Unternehmens ist von rund 10 bis 20 neuen Jobs die Rede.
Mittelfristig denkt Siemens Mobility über einen weiteren Ausbau des Standorts nach. In einer zweiten Phase ist eine größere Wartungshalle geplant, in der auch schwere Instandhaltungen bis hin zu Unfallreparaturen an Schienenfahrzeugen unterschiedlicher Bauarten möglich sein sollen. Wie viele zusätzliche Arbeitsplätze dadurch entstehen und in welcher Höhe insgesamt investiert wird, lässt das Unternehmen offen. Man verweist darauf, dass sich die künftige Entwicklung an der Nachfrage von Kunden aus Österreich und den Nachbarländern orientieren werde, zeigt sich aber zu den Wachstumsperspektiven in Trieben ausdrücklich positiv.

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.