Schweizer KI-Arbeitsmarkt legt um ein Drittel zu

08.10.2026


Der Schweizer Arbeitsmarkt für künstliche Intelligenz wächst in hohem Tempo. Zwischen Juli 2025 und Juni 2026 wurden knapp 5000 KI-Stellen ausgeschrieben, wie eine am Donnerstag veröffentlichte Studie der Hochschule Luzern (HSLU) zeigt. Das entspricht einem Plus von 32 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Künstliche Intelligenz etabliere sich damit als Querschnittstechnologie in verschiedenen Branchen, heisst es in der Auswertung.

Besonders stark treiben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) den Ausbau voran. Sie waren laut Studie für 76 Prozent des Stellenzuwachses verantwortlich. "KI ist nicht mehr nur Sache grosser Technologieunternehmen, sondern fliesst zunehmend auch in die Prozesse und Angebote etablierter KMU ein", wird Studienautor Curdin Derungs zitiert. Die Nachfrage konzentriert sich dabei auf erfahrene Fachkräfte, die KI-Systeme entwickeln und im laufenden Betrieb einsetzen können.

Branchenübergreifend liegt die IT-Industrie an der Spitze: Sie schrieb 1211 KI-Stellen aus, ein Zuwachs von 49 Prozent. Gleichzeitig suchen Banken und Versicherer wie Axa, Julius Bär und die Schweizerische Nationalbank verstärkt nach KI-Spezialisten. In der Pharmaindustrie treten Konzerne wie Roche, Novartis und Lonza als wichtige Arbeitgeber auf, während im Ingenieurwesen Unternehmen wie Siemens, Hitachi Energy und ABB die Nachfrage prägen. Den stärksten prozentualen Anstieg verzeichnet allerdings der öffentliche Sektor mit einem Plus von 67 Prozent. Zu den grössten staatlichen Arbeitgebern zählen der Kanton und die Stadt Zürich sowie das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Derungs sieht darin ein Signal, dass Politik und Verwaltung ihr Vertrauen in KI als Zukunftstechnologie festigen.

Regional bündelt sich der Boom vor allem im Grossraum Zürich. Der Kanton vereinte mit 2181 Ausschreibungen rund 45 Prozent aller KI-Stellen in der Schweiz auf sich. Dahinter folgen Genf mit rund 620 und Bern mit rund 590 offenen Positionen. Während sich damit neue Chancen für qualifizierte Fachkräfte ergeben, bleibt der Einstieg für Berufseinsteiger anspruchsvoll: Gefragt sind vor allem Profile mit ausgewiesener Erfahrung, die bestehende Geschäftsprozesse mit KI-Anwendungen erweitern oder neu aufsetzen können.

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.