Schweizer Bürobedarf-Handel im Wandel: Office World setzt auf Online-Plattform

10.03.2026


Die Office World Group stellt ihr gesamtes Filialgeschäft in der Schweiz bis zum Frühjahr 2027 etappenweise ein. Von dieser Entscheidung sind alle zehn verbliebenen Standorte des Bürobedarf-Händlers betroffen, was zum Verlust von 45 Vollzeitstellen führt. Die Mitarbeitenden wurden bereits über die anstehenden Schließungen informiert. Das Unternehmen reagiert damit auf veränderte Einkaufsgewohnheiten, bei denen Kunden Büroartikel zunehmend online bestellen, während die Umsätze in den Ladengeschäften zurückgehen.

Dominik Engeler, Leiter des Filialgeschäfts von Office World, begründet die Entscheidung mit wirtschaftlichen Erwägungen. "Es ist eine bittere Wahrheit: Doch längerfristig weisen die Ausgaben und Einnahmen in unserem stationären Geschäft schlicht kein gesundes Verhältnis mehr auf. Das hat bedauerliche Konsequenzen", erklärt Engeler. Das Unternehmen will die betroffenen Mitarbeitenden bei der Suche nach neuen Stellen innerhalb oder außerhalb der Firmengruppe unterstützen.

Die Schließungen erfolgen über einen Zeitraum von gut einem Jahr verteilt. Laut Unternehmensangaben schließt die Filiale in St. Gallen Ende Juni 2026, gefolgt von Regensdorf Ende September 2026. Im Oktober 2026 sind die Standorte Pratteln und Zürich Glattzentrum vorgesehen, im Dezember 2026 Lausanne. Ende Februar 2027 sollen Basel Dreispitz, Luzern, Steinhausen und Zürich Altstetten folgen. Die letzte Filiale in Genf stellt ihren Betrieb Ende April 2027 ein.

Zukünftig konzentriert sich die Office World Group primär auf ihre Online-Plattform www.officeworld.ch. Mit einem Sortiment von rund 60.000 Artikeln will sich das Unternehmen als reiner Digitalanbieter und Dienstleister für Bürobedarf in der Schweiz positionieren. Bereits Anfang 2026 wurden die Filialen in Sursee, Bern und Winterthur geschlossen, wobei für einen Teil der damals betroffenen Mitarbeitenden Anschlusslösungen gefunden werden konnten.

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Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.