
Die Datenschutzorganisation Noyb geht in Österreich juristisch gegen die international tätige Kreditauskunftei CRIF vor. Die von Aktivist Max Schrems geführte NGO hat eine Unterlassungsklage eingebracht und bereitet zusätzlich eine Sammelklage auf Schadenersatz vor. Im Kern wirft Noyb dem in Österreich stark vertretenen italienischen Unternehmen vor, eine Art heimliches Melderegister zu betreiben, das Daten von nahezu allen Erwachsenen im Land umfasst, und darauf aufbauend Bonitätsbewertungen zu vergeben, die für Verträge und Kredite entscheidend sein können. CRIF selbst hat zu den Vorwürfen zunächst keine Stellungnahme abgegeben.
Laut Noyb basiert der sogenannte Credit Score bei rund 90 Prozent der betroffenen Personen nicht auf konkreten Finanzdaten, sondern lediglich auf allgemeinen Merkmalen wie Alter, Geschlecht und Wohnadresse. Nur bei den übrigen Personen flössen Informationen wie Insolvenzen oder Meldungen von Inkassobüros in die Bewertung ein; gegen deren Nutzung hat Noyb nach eigenen Angaben "kein Problem". Kritisch sehen die Datenschützer vor allem, dass die so ermittelten Scores für Betroffene erhebliche wirtschaftliche Nachteile haben können – etwa wenn Handy- oder Stromverträge nicht zustande kommen oder Kreditanträge abgelehnt werden, ohne dass die Betroffenen den Grund kennen.
Zusätzlichen Konfliktstoff liefert nach Darstellung von Noyb die Herkunft der Daten. CRIF soll sich personenbezogene Informationen unter anderem über Adresshändler wie AZ Direct, den Compass Verlag und DPIT beschafft haben. Solche Unternehmen dürfen Anschriften nach mehreren Gerichtsurteilen allerdings nur zu Marketingzwecken veräußern, nicht zur Erstellung von Bonitätsbewertungen. Zudem wirft Noyb CRIF vor, Millionen Betroffene nicht ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer Daten informiert zu haben und sich stattdessen pauschal auf ein „berechtigtes Interesse“ zu berufen. Aus Sicht der Datenschützer ist weder die Datensammlung noch das Scoring in der vorliegenden Form mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbar.
Mit der eingebrachten Unterlassungsklage will Noyb erreichen, dass CRIF seine Geschäftspraxis ändert und in dieser Form nicht weiterarbeiten darf; zugleich soll damit die Verjährung möglicher Ansprüche gehemmt werden. Im zweiten Halbjahr ist eine Verbands- beziehungsweise Abhilfeklage geplant, mit der vergangene Schäden adressiert werden sollen. Noyb rechnet im Erfolgsfall mit einer Entschädigung von rund 500 Euro pro betroffene Person, die sich der Sammelklage anschließt. Teilnehmen können volljährige Personen ohne laufende Inkasso-Forderungen oder Insolvenz, die seit mindestens zwei Jahren in Österreich leben. Die Finanzierung der Klage übernimmt Noyb; nur im Erfolgsfall fällt ein fixer Betrag pro Teilnehmer an, alternativ ist eine pauschale Vorbeteiligung möglich, für Fördermitglieder ist die Teilnahme kostenfrei.
Der Fall zählt zu den ersten Verfahren unter der neuen EU-Verbandsklagen-Richtlinie und könnte Signalwirkung für die gesamte Auskunftei- und Datenhandelsbranche haben. Zu den Kunden von CRIF in Österreich zählen laut Noyb unter anderem große Mobilfunkanbieter, Banken, ein Stromkonzern, ein Online-Händler und ein Zahlungsdienstleister. Wie Gerichte die Abgrenzung zwischen legitimer Bonitätsprüfung und unzulässigem Massen-Scoring auf Basis von Adressdaten vornehmen, dürfte nicht nur für CRIF, sondern auch für andere Marktteilnehmer entscheidend werden. Branchenweit hängt damit die Frage in der Schwebe, in welchem Umfang Unternehmen auf externe Scoring-Modelle setzen können, wenn deren Datengrundlage und Transparenz zunehmend in den Fokus von Verbraucherschützern und Aufsicht geraten.

Der staatliche Tankrabatt hat den jüngsten Inflationsschub in Deutschland vorerst ausgebremst. Im Mai lagen die Verbraucherpreise nach Angaben des Statistischen Bundesamts um 2,6 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats und damit unter der im April gemessenen Rate von 2,9 Prozent. Damals hatte ein Ölpreisschock infolge des Kriegs im Nahen Osten die Teuerung auf den höchsten Stand seit Januar 2024 getrieben. Energie blieb dennoch ein wichtiger Preistreiber: Für entsprechende Produkte mussten Verbraucher 6,6 Prozent mehr bezahlen als ein Jahr zuvor.
Auslöser für die Entlastung an den Zapfsäulen ist eine zum 1. Mai in Kraft getretene Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel um knapp 17 Cent pro Liter. Dieses Instrument wirkt allerdings nur begrenzt: Die Regelung läuft Ende Juni aus, womit ein dämpfender Faktor für die Inflationsrate wegfällt. Ökonomen sehen deshalb ein erhöhtes Risiko, dass sich der Preisdruck in den kommenden Monaten wieder verstärkt, insbesondere wenn sich die Lage an den Energiemärkten weiter zuspitzt.
Wie sich die Inflation hierzulande weiterentwickelt, hängt nach Einschätzung von Volkswirten maßgeblich von der weiteren Entwicklung im Nahen Osten ab. Eine rasche Lösung des Konflikts ist aus ihrer Sicht derzeit nicht absehbar. Angesichts des Kriegs am Golf könnte das Angebot von Rohöl und Flüssigerdgas längere Zeit eingeschränkt bleiben. Die Situation an der für den globalen Öl- und Gashandel zentralen Straße von Hormus gilt weiterhin als fragil. Steigende Energie-, Produktions- und Transportkosten könnten sich in der Folge zunehmend in den Preisen für Lebensmittel und Dienstleistungen niederschlagen.
Die Wirtschaftsweisen erwarten für Deutschland im Jahresschnitt eine Inflationsrate von 3,0 Prozent, halten aber auch 3,5 Prozent für möglich. Schon nach der Preiswelle infolge des Ukraine-Krieges hatte sich die Teuerung wieder abgeschwächt; 2025 lag die Inflationsrate bei vergleichsweise moderaten 2,2 Prozent. Viele Preise blieben jedoch auf erhöhtem Niveau, was die Kaufkraft der Verbraucher weiterhin schmälert: Für einen Euro lässt sich heute weniger erwerben als vor den zurückliegenden Krisenjahren. Ob der Tankrabatt als kurzfristige Entlastung einen nachhaltig stabilisierenden Effekt auf die Teuerung entfalten kann, dürfte daher vor allem von der weiteren Entwicklung der Energiepreise abhängen.