Prävention und Ausbau: Hamburger Strategie gegen Überlastung im Maßregelvollzug

10.03.2026


Der Hamburger Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter steht vor erheblichen Kapazitätsproblemen. Nach Angaben des Senats, die auf eine Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Richard Seelmaecker zurückgehen, waren Anfang Februar 425 Patienten in der Asklepios Klinik Nord in Ochsenzoll untergebracht. Die Klinik verfügt jedoch nur über 375 reguläre Plätze, was zu einer deutlichen Überbelegung führt.

Die Situation wird durch zusätzliche Unterbringungen verschärft. 56 Patienten waren beurlaubt, während sich 17 weitere mutmaßlich psychisch kranke Straftäter nach vorläufigen Unterbringungsanordnungen im Zentralkrankenhaus des Hamburger Justizvollzugs befanden. Besonders kritisch ist die Lage von 18 Personen mit einstweiligen Unterbringungsbefehlen, die Mitte Februar in der Untersuchungshaftanstalt saßen – teilweise bereits seit über 200 Tagen. Insgesamt befanden sich damit 460 Menschen im Maßregelvollzug, während es vor drei Jahren nach Angaben der Sozialbehörde noch 350 Patienten waren.

CDU-Abgeordneter Richard Seelmaecker bezeichnet die Zustände als "unhaltbar" und warnt vor einem "Pulverfass". Er kritisiert insbesondere die Unterbringung psychisch kranker Menschen im Untersuchungsgefängnis, obwohl diese laut Gesetz eigentlich in geschlossenen Abteilungen psychiatrischer Krankenhäuser untergebracht werden sollten. Seelmaecker fordert Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) auf, die Kapazitäten erheblich auszuweiten, da die Anzahl psychisch kranker Straftäter weiter steige.

Die Sozialbehörde hat auf die Kritik reagiert und plant bereits Erweiterungsmaßnahmen. Auf dem Gelände der Asklepios Klinik Nord - Ochsenzoll sollen noch in diesem Frühjahr 16 neue Plätze hinzukommen. Zusätzlich wurde eine Bauvoranfrage für einen Neubau mit 80 Plätzen gestellt. Die Behörde prüft fortlaufend Optionen zur Nutzung geeigneter Flächen und Gebäude, um die klinischen Kapazitäten zur forensisch-psychiatrischen Unterbringung bedarfsgerecht zu erweitern. Parallel arbeitet die Behörde am Aufbau niedrigschwelliger Versorgungsangebote zur Früherkennung und Behandlung, um forensische Krankheitsverläufe möglichst zu vermeiden.

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Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.