
Reisende entlang der wichtigen Rheintalbahn in Baden-Württemberg müssen sich über Ostern auf erhebliche Einschränkungen einstellen. Wegen umfangreicher Sanierungsarbeiten kommt es im Fern- und Regionalverkehr zu Sperrungen, Zugausfällen und verlängerten Reisezeiten. Die Arbeiten, die bereits seit dem vergangenen Samstag erste Fahrplanänderungen auslösten, erreichen zwischen Karfreitag (3. April) und dem 9. April ihren Höhepunkt und dauern insgesamt bis Montag, 13. April.
Im Fernverkehr enden von Norden kommende ICE-Züge in diesem Zeitraum überwiegend in Baden-Baden, vereinzelt auch in Karlsruhe. Der Abschnitt zwischen Baden-Baden und Freiburg wird nicht von Fernzügen bedient, stattdessen setzt die Deutsche Bahn einen durchgehenden Schienenersatzverkehr ein. Der sogenannte Bus A pendelt ohne Zwischenhalt zwischen den beiden Städten. Betroffen sind die ICE-Linien 12 von Basel nach Berlin, 20 von Basel über Kassel nach Hamburg sowie 43 von Basel über Köln nach Hamburg. Ab Freiburg verkehren die Fernverkehrszüge weiter in Richtung Schweiz, die Reisezeiten verlängern sich laut Bahnangaben aufgrund der Busfahrten um rund zwei Stunden.
Auch der Regionalverkehr ist in der Region stark eingeschränkt. Auf den Strecken Achern–Herbolzheim und Achern–Haslach entfallen während der Bauphase die Regionalzüge von DB Regio vollständig. Fahrgäste müssen auf Ersatzbusse ausweichen: Der Bus B fährt stündlich zwischen Baden-Baden und Herbolzheim und hält zusätzlich in Achern und Offenburg. Weitere Linien verbinden Achern mit Herbolzheim sowie Achern mit Haslach. Betroffen sind unter anderem die Linien RE 2, RE 7, RB 26 und RB 27.
Zusätzlichen Druck auf das Netz bringt die Lage in Offenburg. Dort wird neue Signaltechnik eingebaut, weshalb der Bahnhof nach Angaben der SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH zwischen Karfreitag und dem 10. April weder vom Fern- noch vom Nahverkehr angefahren werden kann. Die von der SWEG betriebenen Linien zwischen Offenburg und Bad Griesbach sowie zwischen Appenweier und Offenburg entfallen komplett, ebenso einzelne Verbindungen zwischen Offenburg und Achern sowie Offenburg und Biberach. Die SWEG spricht für diesen Zeitraum von massiven Einschränkungen und rät Fahrgästen, mehr Reisezeit einzuplanen und sich vor Fahrtantritt über aktuelle Verbindungen zu informieren.

Penguin Random House hat in Deutschland Klage gegen OpenAI eingereicht und wirft dem US-KI-Entwickler Urheberrechtsverletzungen an der erfolgreichen Kinderbuchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss“ vor. Im Zentrum des Falls steht nach Verlagsangaben das Verhalten von ChatGPT: Schon mit einfachen Anfragen solle der Chatbot erkennbare Passagen aus den Büchern des Autors und Illustrators Ingo Siegner wiedergeben und zudem Illustrationen erzeugen, die der bekannten Drachenfigur Coco „zum Verwechseln ähnlich“ seien.
Die Klage wurde am 27. März beim Landgericht München gegen OpenAI Ireland Limited, den europäischen Anbieter von ChatGPT, eingereicht. Penguin Random House sieht darin nicht nur eine unerlaubte Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Inhalte, sondern auch Hinweise darauf, dass die Werke Siegners ohne Zustimmung zum Training des KI-Systems genutzt und im Modell dauerhaft „memorisert“ worden seien. Dies sei einer Speicherung gleichzusetzen, aus der heraus das System Inhalte auf Anfrage weiterverbreiten könne.
Nach Angaben des Verlags geht ChatGPT über das Zitieren einzelner Textstellen hinaus und schlage eigeninitiativ die Erstellung druckfertiger Manuskripte vor – inklusive Buchtitel, Coverentwürfen, Klappentexten und Anleitungen zur Veröffentlichung auf Selfpublishing-Plattformen. Penguin Random House sieht dadurch sowohl die Urheberrechte Siegners als auch die eigenen exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte verletzt. Eine zuvor an OpenAI gerichtete Aufforderung zur Unterlassung und Auskunft blieb demnach unbeantwortet, woraufhin der Verlag den Rechtsweg wählte.
OpenAI erklärte, man prüfe die Vorwürfe und respektiere die Rechte von Autoren und Rechteinhabern. Das Unternehmen befinde sich weltweit in Gesprächen mit Verlagen, um Modelle der Zusammenarbeit zu entwickeln, von denen beide Seiten profitieren könnten. Penguin Random House betonte zugleich, man stehe KI-Technologien grundsätzlich offen gegenüber, die Bewahrung und Durchsetzung geistigen Eigentums habe aber auch im Zeitalter künstlicher Intelligenz oberste Priorität. Das Münchner Verfahren dürfte damit über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die rechtlichen Grenzen beim Einsatz urheberrechtlich geschützter Werke im Training von KI-Systemen erlangen.