Die Magazin 07 Möbel und Einrichtungen Vertriebsgesellschaft m.b.H., die unter der Marke Interio bekannt ist, hat beim Landesgericht Wiener Neustadt erneut einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung gestellt. Der Kreditschutzverband KSV1870 bestätigte den Schritt am Montag. Das Unternehmen meldete Schulden in Höhe von 6,8 Millionen Euro an, wobei 69 Gläubiger betroffen sind. Interio beschäftigt 37 Mitarbeiter, deren Gehälter seit Februar offen sind.
Es handelt sich nicht um die erste Insolvenz des Möbelhändlers mit Hauptsitz in Vösendorf und Filialen in Wien, Linz und Graz. Bereits 2024 wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet, das einen Sanierungsplan mit einer Quote von 20 Prozent für die Gläubiger vorsah. Die letzte Teilquote dieses Plans in Höhe von fünf Prozent wäre im März fällig gewesen. Das Unternehmen gibt an, diese aufgrund gestiegener Energie-, Personal- und Mietkosten sowie rückläufiger Umsatzzahlen nicht bezahlen zu können.
Neben diesen Altlasten belasten die Kostensteigerungen für Personal, Miete und Energie das Budget des Unternehmens. Creditreform merkte an, dass diese Faktoren zur erneuten finanziellen Not beigetragen haben. Interio bietet seinen Gläubigern nun erneut eine Sanierungsplanquote von 20 Prozent an, die innerhalb von zwei Jahren aus dem Fortbetrieb des Unternehmens finanziert werden soll. Alexander Greifeneder vom KSV1870 erklärte, dass die Schuldnerin eine Fortführung und Sanierung ihres Unternehmens anstrebt.
Ob der Sanierungsplan realistisch ist, wird nun ein Insolvenzverwalter prüfen. Der Kreditschutzverband rechnet mit einer zeitnahen Eröffnung des Verfahrens. Trotz der erneuten Pleite plant Interio, den Betrieb weiterzuführen, wobei die Fortsetzung des Geschäftsbetriebs entscheidend für die Finanzierung der angebotenen Quote sein soll. Die Entwicklung unterstreicht die anhaltenden Herausforderungen im Einzelhandel, insbesondere durch steigende Betriebskosten und Umsatzrückgänge.

In Deutschland ist die Zahl der Organspender im vergangenen Jahr leicht gestiegen – der Bedarf bleibt jedoch deutlich höher. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) haben 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet, ein Plus von 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt wurden damit mehr als 3.000 Organe übertragen. Gleichzeitig stehen laut DSO rund 8.200 Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten und warten oft vergeblich auf ein Spenderorgan.
Die DSO und die Landesärztekammer Hessen nehmen diese Diskrepanz zum Anlass, in einer Veranstaltung in Frankfurt die Wirkung von Organspenden sichtbar zu machen. Empfängerinnen und Empfänger schildern dort, wie Transplantationen ihr Leben verändert haben, Angehörige berichten, wie sie die Entscheidung zur Spende getroffen haben. Ziel ist es, die abstrakte Statistik mit persönlichen Erfahrungen zu verbinden – und damit mehr Menschen zu motivieren, sich frühzeitig mit der eigenen Haltung zur Organspende zu beschäftigen und diese zu dokumentieren.
Ein Beispiel dafür ist Lea Jantschke. Ihre Mutter starb 2020 plötzlich an einem Hirnaneurysma, die Familie entschied sich zur Organspende. Ein Jahr später erhielt Jantschke den ersten Brief eines Empfängers der Niere ihrer Mutter. Der Kontakt erfolgt anonym, doch der emotionale Effekt ist für die Angehörigen groß. Der Brief sei für sie „wie ein kleiner Gruß“ von der Mutter gewesen, sagt die 27-Jährige. Das Schreiben habe ihrer Familie in der Trauerphase Halt gegeben, der Gedanke, die Mutter sei nun „ein Teil von dieser Familie“, habe sie besonders berührt.
Gleichzeitig macht die DSO deutlich, wie hoch der Druck auf Angehörige ist, wenn keine dokumentierte Entscheidung des Verstorbenen vorliegt. In den meisten Fällen hätten sich Betroffene zu Lebzeiten nicht mit dem Thema Organspende auseinandergesetzt, erläutert die Stiftung. Dann müssen Angehörige in einer emotionalen Ausnahmesituation und unter Zeitdruck entscheiden – häufig mit dem Ergebnis, dass sie eine Spende ablehnen, weil der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt ist. Ärztliche Vertreter der DSO werben deshalb nachdrücklich dafür, den eigenen Standpunkt zur Organspende zu Lebzeiten festzuhalten, um sowohl Wartende auf ein Organ als auch die eigenen Angehörigen zu entlasten.