Kleine Bestände im Visier: Sachsen kontrolliert Impfstatus bei Geflügel

10.03.2026


Nach dem Ausbruch der hochansteckenden Newcastle-Krankheit bei Geflügel in Brandenburg und Bayern verschärfen Sachsens Veterinärämter die Impfkontrollen. Die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter in Sachsen werden verstärkt Kontrollen in Geflügelhaltungen durchführen, teilte das sächsische Gesundheitsministerium mit. Zusätzlich werden die Kontrollen durch verstärkte Aufklärungsmaßnahmen begleitet.

Für die Tierseuche, die auch "atypische Geflügelpest" genannt wird, gilt für Geflügelhalter eine Impfpflicht. Besonders bei Haltungen mit wenigen Tieren sei in der Vergangenheit aber ein "mangelhafter Immunisierungsgrad" festgestellt worden, so das Ministerium weiter. Viele Geflügelhalter wiegen sich in einer scheinbaren Sicherheit, da es in den vergangenen Jahren nur selten zu Ausbrüchen der Newcastle-Krankheit in Sachsen gekommen ist.

Ende Februar hatte das für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald über den bundesweit ersten Ausbruch der meldepflichtigen Viruserkrankung seit 30 Jahren bei Geflügel in Brandenburg informiert. Die Erkrankung verläuft bei den Tieren in der Regel tödlich. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Bis zum Donnerstag gab es acht bestätigte Ausbrüche der Krankheit auf Geflügelfarmen in Brandenburg und Bayern. Rund 125.000 Tiere sind nach Angaben des FLI vorsorglich getötet worden.

Sachsens Gesundheitsministerium empfiehlt allen Haltern von Geflügel daher, den Impfstatus ihrer Tiere zu prüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Sorgfältige Stallhygiene und das Vermeiden unnötiger Kontakte mit anderen Tierbeständen seien außerdem aktuell besonders wichtig. Es gebe eine erhebliche Gefährdungslage für Geflügelbetriebe und andere Vogelhaltungen wie Zoos, auch in Verbindung mit der ebenfalls zirkulierenden Vogelgrippe.

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Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.