
Die umstrittene Landarztquote in Nordrhein-Westfalen hat einer ersten juristischen Bewährungsprobe weitgehend standgehalten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte die vorgesehene Vertragsstrafe von 250.000 Euro für zulässig. Nach mehrstündiger mündlicher Verhandlung fasste der Vorsitzende Richter zusammen, man sei der Auffassung, dass das Vertragsstrafeversprechen „nicht zu beanstanden“ sei. Das Urteil verschafft dem Landesgesundheitsministerium Rückenwind, das die Quote als zentralen Hebel gegen den Hausarztmangel auf dem Land betrachtet.
Nordrhein-Westfalen hatte 2019 als erstes Bundesland die Landarztquote eingeführt, zehn weitere Länder zogen mit ähnlichen Modellen nach. In NRW werden 8,8 Prozent der Medizinstudienplätze für Bewerber reserviert, die sich im Gegenzug verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der Weiterbildung in einem unterversorgten Gebiet als Hausarzt zu arbeiten. Ziel ist es, die wachsenden Versorgungslücken in ländlichen Regionen zu schließen, in denen bereits heute vielerorts Hausärzte fehlen.
Das Gelsenkirchener Gericht befasste sich im Rahmen mehrerer Streitfälle mit grundlegenden Fragen der Regelung. Verstoßen Quotenstudierende gegen den Vertrag – etwa indem sie die Weiterbildung in Allgemeinmedizin nicht unverzüglich aufnehmen, sich für ein anderes Fach wie Chirurgie entscheiden oder ihren Berufseinstieg außerhalb einer Mangelregion planen – sieht das Landesmodell eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro vor. Genau diese Sanktion stand im Zentrum der Klagen, die sich gegen die aus Sicht der Studierenden überzogene Bindung an die einmal abgegebene Landarztzusage richteten.
Die Richter bestätigten den Kernmechanismus der Quote und die hohe Strafandrohung grundsätzlich, signalisierten zugleich aber, dass Quotenstudierenden in einzelnen Punkten mehr Spielraum zusteht, als das Land bislang einräumte. Details dazu wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Entscheidungen in drei Verfahren erörtert. Aufseiten der Kläger wird weiterhin auf eine erhebliche Rechtsunsicherheit in vielen Fragen verwiesen. Angesichts zahlreicher weiterer anhängiger Verfahren dürfte die nun erfolgte Entscheidung dennoch vor allem als juristische Weichenstellung gelten – sowohl für das Land, das am Instrument festhält, als auch für Studierende, die mit der langfristigen Bindung an eine Landarztkarriere hadern.

Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.
Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.
Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.
Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.