Hochansteckende Tierseuche: Maßnahmen zur Eindämmung der Newcastle-Krankheit

10.03.2026


Die Newcastle-Krankheit, eine hochansteckende Tierseuche, die in Deutschland seit drei Jahrzehnten als besiegt galt, ist mit acht bestätigten Ausbrüchen in Geflügelbetrieben in Brandenburg und Bayern zurückgekehrt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft die Lage als erhebliche Gefährdung für Geflügelbetriebe und andere Vogelhaltungen wie Zoos ein, insbesondere in Verbindung mit der parallel zirkulierenden Vogelgrippe. Ende Februar hatte das FLI über den ersten Ausbruch der meldepflichtigen Viruserkrankung seit 1996 in Brandenburg informiert, gefolgt von einem zweiten Fall im selben Bundesland und sechs weiteren im bayerischen Landkreis Erding bei München.

Bis Mittwochvormittag wurden rund 125.000 Tiere vorsorglich getötet, um eine weitere Verbreitung zu verhindern. Ein FLI-Sprecher betonte, dass die Aufmerksamkeit unbedingt sehr hochgehalten werden müsse, und forderte in den Betrieben einen streng kontrollierten Personen- und Warenverkehr. Neben den in Deutschland vorgeschriebenen Pflichtimpfungen seien alle Maßnahmen der Früherkennung, wie das sofortige Testen kranker oder verendeter Tiere, zentral für die Eindämmung der Seuche.

Die auch als atypische Geflügelpest bekannte Newcastle-Krankheit wird durch das Newcastle-Disease-Virus (NDV) ausgelöst und kann vermutlich alle Vogelarten infizieren. Beim Menschen ist eine Infektion laut FLI sehr selten, aber möglich, wobei sie meist auf eine Bindehautentzündung beschränkt bleibt. In Einzelfällen seien jedoch tödliche Verläufe bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem beschrieben worden. Das FLI verweist zudem auf eine Vielzahl von Ausbrüchen in Kleinsthaltungen und Geflügelbetrieben in Polen, Tschechien und der Slowakei, was auf eine regionale Ausbreitung hindeutet.

Die Veterinärbehörden prüfen weitere Verdachtsfälle, ohne bisher Einzelheiten zu nennen. Die Situation wird als hochdynamisch eingeschätzt, mit einer konstant hohen Gefährdung der Geflügelbestände, auch in Bundesländern wie Thüringen, wo bislang keine Fälle aufgetreten sind. Die Rückkehr der Newcastle-Krankheit nach Jahrzehnten der Abwesenheit unterstreicht die Notwendigkeit verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen und internationaler Koordination, um die Tierseuche einzudämmen und weitere wirtschaftliche Verluste zu verhindern.

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Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.