
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe steht ein ungewöhnlicher Eigentumsstreit im Mittelpunkt: Ein umfangreiches Familienarchiv aus der NS-Zeit, das die Verfolgung der Zeugen Jehovas dokumentiert, sorgt seit Jahren für Konflikte zwischen der Glaubensgemeinschaft und der Bundesrepublik Deutschland. Kernfrage ist, ob die Zeugen Jehovas als wahrer Rechtsnachfolgerin der früheren Eigentümerin das Archiv zurückerhalten sollen, das derzeit im Militärhistorischen Museum der Bundeswehr in Dresden liegt.
Im Zentrum des Falls steht die 13-köpfige Familie Kusserow aus Bad Lippspringe in Nordrhein-Westfalen. Die älteste Tochter, Annemarie Kusserow, hielt von der Machtübernahme der Nationalsozialisten bis zu ihrer eigenen Verhaftung im Oktober 1944 die Verfolgung ihrer Familie fest. Sie sammelte Bilder, Briefe, Haftbefehle, Todesurteile und Abschiedsbriefe und pflegte das Archiv auch nach dem Krieg weiter. Zwei ihrer Brüder wurden hingerichtet, weil sie aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigerten.
Nach dem Tod Annemarie Kusserows im Jahr 2005 verkaufte ihr Bruder das Archiv mit mehr als 1.000 Dokumenten an den deutschen Staat. Teile des Bestands werden seither im Dresdner Militärhistorischen Museum gezeigt, der Großteil lagert im Depot. Die Zeugen Jehovas verweisen darauf, dass Kusserow ihr Erbe der Wachturm-Gesellschaft vermacht habe und sehen den Verkauf daher als unrechtmäßig an. Wie die Unterlagen nach dem Tod der über 90-Jährigen in die Verfügungsgewalt des Bruders gelangten, ist nach Darstellung des Gerichts bislang ungeklärt.
In Karlsruhe klagt ein Verein der Zeugen Jehovas auf Herausgabe der Dokumente gegen die Bundesrepublik. Der BGH prüft nun, ob der Glaubensgemeinschaft ein Herausgabeanspruch zusteht oder ob der Bund sich auf den Erwerb vom Bruder als wirksame Rechtsgrundlage berufen kann. Zugleich wirbt das höchste deutsche Zivilgericht laut Verfahrensbeteiligten für eine gütliche Einigung. Hintergrund ist der doppelte Charakter des Archivs: Es gilt als einzigartiges Zeugnis der Verfolgung von Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus, zugleich beanspruchen sowohl der Staat als auch die Glaubensgemeinschaft, für die Bewahrung und Zugänglichkeit des Materials verantwortlich zu sein.
Europa verkleinert im globalen Rennen um die Quantentechnologie seinen Rückstand auf die USA. Nach einer Auswertung des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) ist die Zahl der veröffentlichten Quanten-Patentanmeldungen aus Deutschland und Frankreich im vergangenen Jahr auf 195 gestiegen. Das entspricht einem Anteil von 23,9 Prozent an allen einschlägigen Anmeldungen. 2021 waren es zusammen erst 57 Anmeldungen mit einem Anteil von 16,7 Prozent gewesen.
Die USA bleiben trotz dieser Verschiebung führend: Sie lagen 2025 mit 167 veröffentlichten Quanten-Patentanmeldungen weiterhin an der Spitze. Ihr weltweiter Anteil ist jedoch im selben Zeitraum von 32,2 Prozent auf 20,5 Prozent zurückgegangen. Neben Deutschland und Frankreich haben vor allem asiatische Staaten ihre Aktivitäten in Forschung und Entwicklung rund um die Quantentechnologie ausgebaut. Insgesamt wuchs die Zahl der veröffentlichten Patentanmeldungen seit 2021 von 341 auf 815.
Im Fokus stehen dabei drei zentrale Bereiche: Hochleistungs-Quantencomputer, abhör- und entschlüsselungssichere Quantenkommunikation sowie hochpräzise Messverfahren der Quantensensorik. Grundlage dieser Technologien sind Quanten, also die kleinsten unteilbaren Einheiten, die physikalische Wechselwirkungen hervorrufen. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften lassen sich diese Licht- und Energiebausteine für eine Vielzahl von Anwendungen nutzen – von der Rechenleistung über sichere Datenübertragung bis hin zu neuartigen Mess- und Diagnosesystemen.
Die Dynamik in diesem Technologiefeld spiegelt sich auch im Programm des diesjährigen DPMA-Nutzerforums wider: Die Quantentechnologie ist zentrales Thema der wichtigsten Jahresveranstaltung der Münchner Bundesbehörde. Mit dem starken Anstieg europäischer Patentanmeldungen positionieren sich Deutschland und Frankreich stärker in einem Markt, der als strategisch bedeutsam für künftige industrielle Wertschöpfung und technologische Souveränität gilt.