Fall im niedersächsischen Landtag rückt sexualisierte Deepfakes in den Fokus

03.04.2026


Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann erhöht im Kampf gegen sexualisierte Gewalt im Internet den Druck auf den Bund. Die SPD-Politikerin fordert eine schnelle Verschärfung des Strafrechts, um nach ihrer Darstellung bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen. Der Staat müsse bei jeglicher Form bildbasierter sexualisierter Gewalt „klare Kante“ zeigen, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Betroffene hätten Anspruch darauf, dass der Gesetzgeber entschlossen reagiere.

Wahlmann zählt zu den Phänomenen, die sie besonders in den Blick nimmt, heimlich angefertigte Nacktaufnahmen, sogenannte Rache-Pornos sowie Deepfakes und Sextortion. Deepfakes sind mit Hilfe Künstlicher Intelligenz erzeugte oder manipulierte Bilder, Videos oder Audioaufnahmen, die täuschend echt wirken können. Unter Sextortion wird die Erpressung mit Nacktaufnahmen verstanden. Es handele sich um „zutiefst verachtenswerte Taten“ mit gravierenden Konsequenzen für die Opfer, betont die Ministerin.

Besonders problematisch sei die Dynamik der Verbreitung in sozialen Netzwerken. Derartige Inhalte gingen häufig binnen kürzester Zeit viral und ließen sich, einmal veröffentlicht, faktisch nicht mehr vollständig zurückholen, warnt Wahlmann. Bereits im vergangenen Sommer hatte die Justizministerkonferenz der Länder auf Vorschlag Niedersachsens den Bund einstimmig aufgefordert, die Lücken im Strafrecht in diesem Bereich zu schließen.

Im Bundesjustizministerium laufen nach Angaben aus den Ländern inzwischen Vorbereitungen für ein Gesetz, das das Erstellen und Verbreiten sexualisierter Deepfakes ausdrücklich unter Strafe stellen soll. In Niedersachsen hat das Thema zusätzliche Aufmerksamkeit erhalten, nachdem bei der CDU-Fraktion im Landtag ein Fall bekannt geworden war, in dem ein Mitarbeiter ein KI-Video einer Kollegin erstellt und im Kollegenkreis geteilt haben soll. Die Staatsanwaltschaft beschreibt die Darstellung der Betroffenen in dem Video als lasziv und aufreizend tanzend im Bikini.

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NRW-Lockerung an Karfreitag: Bibel-Parodie wird zum Symbol für Säkularisierungsdebatte

03.04.2026


Der Karfreitag gilt in Deutschland als sogenannter stiller Feiertag – doch still ist vor allem die Leinwand. Öffentliche Filmvorführungen stehen an diesem Tag unter besonderen Auflagen, viele Titel sind ohne spezielle Feiertagsfreigabe tabu. Die Regelungen variieren je nach Bundesland, das Grundprinzip ist jedoch ähnlich: Der staatliche Schutz des christlichen Trauer- und Gedenktags schränkt das reguläre Freizeitangebot spürbar ein. Daran entzündet sich seit Jahren Kritik von Verbänden, die eine striktere Trennung von Staat und Kirche fordern.

In Nordrhein-Westfalen hat der Düsseldorfer Aufklärungsdienst diese Auseinandersetzung nun erneut zugespitzt. Der Verein setzte in Düsseldorf per Ausnahmegenehmigung des zuständigen Regierungspräsidenten die Vorführung der Monty-Python-Satire „Das Leben des Brian“ an Karfreitag durch. Der 1979 erschienene Film, der die Zeit Jesu humorvoll aufs Korn nimmt, hat sich zum Symbol im Kampf gegen das Feiertagsrecht entwickelt. Für Vereinsvertreterin Ricarda Hinz ist die Vorstellung weniger Provokation als politisches Statement. In einer Stadt, in der nach Angaben des Vereins die Mehrheit der Bevölkerung keiner christlichen Kirche mehr angehört, sei ein Aufführungsverbot „weder zeitgemäß noch akzeptabel“.

Hinz und Gleichgesinnte sehen in den Verboten einen Eingriff in die individuelle Freizeitgestaltung und eine einseitige Bevorzugung religiöser Normen. Das Zeigen einer Satire am Karfreitag stelle keine Störung der Religionsausübung dar, argumentiert sie. Ihr Leitmotiv bringt Hinz in einem Satz auf den Punkt: „Ich lass dich beten, lass du mich lachen.“ Damit zielt die Initiative weniger auf einzelne Gläubige als auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die sich trotz gesellschaftlicher Veränderungen seit Jahrzehnten nur punktuell verändert haben.

Kirchliche Stimmen halten dagegen. Der Münchner katholische Pfarrer Rainer Maria Schießler betont die besondere Bedeutung der Kar- und Ostertage für seine Kirche. Er plädiert ebenfalls für gegenseitige Rücksichtnahme, interpretiert diese jedoch anders: Einschränkungen an stillen Feiertagen seien angemessen, weil sie Raum für Besinnung schaffen könnten – auch für Menschen ohne feste Kirchenbindung. Aus seiner Sicht können Tage der Ruhe ein verbindendes Element in einer zunehmend fragmentierten Gesellschaft sein, während „Gewaltfilme oder unpassende Veranstaltungen“ an solchen Terminen nicht in die Zeit passten.

Zwischen diesen Positionen verläuft eine Konfliktlinie, die weit über einen einzelnen Kultfilm hinausreicht. Auf der einen Seite steht der Anspruch religiöser Gemeinschaften auf gesetzlichen Schutz ihrer Feiertage, auf der anderen das Interesse einer säkularer werdenden Bevölkerung an freien, weltlichen Angeboten – auch am Karfreitag. Die Düsseldorfer Ausnahme für „Das Leben des Brian“ zeigt, wie stark Gerichte und Behörden im Einzelfall abwägen müssen. Ob solche Einzelfalllösungen künftig häufiger werden oder den Druck auf den Gesetzgeber erhöhen, die Feiertagsgesetze grundlegend zu überarbeiten, bleibt vorerst offen.