Entspannungssignale im Iran-Konflikt stützen Wiener Aktienmarkt

10.06.2026


Der Wiener Aktienmarkt hat zur Wochenmitte erneut fester tendiert. Der Leitindex ATX gewann im Verlauf 0,95 Prozent auf 6.061,55 Punkte, der breiter gefasste ATX Prime rückte um 0,84 Prozent auf 2.992,29 Zähler vor. Auch an den wichtigsten europäischen Börsen überwogen Aufschläge. Von der US-Seite kamen indes kaum Impulse: Die jüngst veröffentlichte Handelsbilanz entsprach weitgehend den Erwartungen, das Defizit verringerte sich im April leicht, nachdem die Exporte ein Rekordniveau erreicht hatten.

Stützend wirkten an den Märkten Signale einer Entspannung im Nahen Osten. US-Präsident Donald Trump stellte den Abschluss einer Vereinbarung zur Beendigung des Iran-Kriegs in den nächsten Tagen in Aussicht. Man befinde sich in den „letzten Zügen“ eines nach seinen Worten sehr guten Abkommens. Der israelische Regierungschef Benjamin Netanyahu erklärte zudem, die Angriffe auf den Iran seien eingestellt worden. Marktteilnehmer bleiben dennoch vorsichtig, da beide Seiten für den Fall von Vertragsverstößen mit härteren Kämpfen drohten.

Im ATX Prime setzten sich einmal mehr AT&S an die Spitze. Die Aktien des Leiterplatten- und Halbleiterspezialisten stiegen im Tagesverlauf um 4,8 Prozent, nachdem sie bereits am Vortag mit einem Plus von 4,2 Prozent zu den stärksten Werten gezählt hatten. Seit Jahresbeginn summiert sich das Kursplus auf 353 Prozent. Auf der Verliererseite notierten in einer anderen Handelssession Frequentis mit einem Minus von 4,0 Prozent sowie Kapsch TrafficCom, die am Nachmittag ebenfalls 4,0 Prozent einbüßten. Die ex-Dividende gehandelten Papiere des Flughafen Wien standen zusätzlich unter Druck.

Deutlich freundlicher präsentierten sich die Finanzwerte. Die Erste Group avancierte mit Kursgewinnen von rund 1,9 Prozent auf etwa 102,80 bis 102,90 Euro zu einem der stärksten Titel im Leitindex. Rückenwind kam von einer Studie der Deutschen Bank: Die Analysten bestätigten ihre Kaufempfehlung „Buy“ und beließen das Kursziel bei 121 Euro. Die Aktie sei weiterhin attraktiv bewertet, hieß es. Auch die übrigen Schwergewichte aus dem Bankensektor zeigten sich überwiegend fester: BAWAG legte je nach Betrachtungszeitpunkt um 1,3 bis 1,7 Prozent zu, während Raiffeisen Bank International zwischenzeitlich 0,4 Prozent zulegte, in einer anderen Session jedoch 0,8 Prozent abgab.

Versicherungswerte verbuchten ebenfalls solide Zuwächse. Vienna Insurance kletterte im Tagesverlauf um bis zu 3,0 Prozent, in einer anderen Sitzung um 1,7 Prozent. Uniqa gewann zwischen 1,4 und 1,5 Prozent. Belastet wurde der Markt hingegen von Kursverlusten beim Öl- und Gaskonzern OMV, dessen Anteilscheine im Sog sinkender Ölpreise zwischen 0,7 und 1,2 Prozent nachgaben. Am Vienna Global Market konnten die Titel des Kupferunternehmens Asta Energy Solution zulegen; sie gewannen 2,36 Prozent auf 69,40 Euro.

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Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026


Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.