Energiekosten-Diskussion: Wirtschaft plädiert für strukturelle Entlastung statt Tankrabatt

10.03.2026


Vor einem Spitzentreffen mit CDU-Chef Friedrich Merz in München haben sich die führenden deutschen Wirtschaftsverbände klar gegen eine Spritpreisbremse als Reaktion auf die gestiegenen Energiekosten positioniert. Statt kurzfristiger Eingriffe in den Markt fordern sie von der Politik zügige und tiefgreifende Reformen, um die strukturellen Belastungen für Unternehmen und Bürger zu reduzieren.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger vom Bundesverband der Deutschen Arbeitgeber (BDA) brachte die Haltung der Verbände auf den Punkt: Es zeige sich immer häufiger, dass der Ansatz nicht funktioniere, "dass wir Probleme mit Geld ersticken". Sein Kollege Peter Adrian, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), ergänzte: "Die Zeiten, die man damit verbringen kann, Probleme wegzusubventionieren, sind vorbei."

Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), bezeichnete einen möglichen Tankrabatt als reine "Hauruck-Einzelmaßnahme". Er verwies darauf, dass die hohen Energiekosten nicht nur den Sprit betreffen, sondern die gesamte Wirtschaft belasten. Auch BDI-Präsident Peter Leibinger äußerte sich kritisch: "Jetzt zu versuchen, kurzfristig in den Markt einzugreifen, wird nichts bringen."

Stattdessen drängen die Wirtschaftsverbände auf konkrete Reformschritte, insbesondere bei den Lohnnebenkosten. Dulger forderte Erleichterungen in diesem Bereich, damit die Menschen am Monatsende mehr Netto vom Brutto haben. Die Verbandsvertreter betonten, dass die Reformpläne der Bundesregierung ihnen nicht schnell genug umgesetzt werden und mahnten eine zügige Umsetzung an.

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Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.