Deutschlands Vaping-Markt: Legaler Umsatz steigt, Schattenwirtschaft wächst

11.03.2026


Der deutsche Markt für E-Zigaretten wird zunehmend von illegalen Produkten überschwemmt. Während der legale Umsatz 2025 auf rund 2,4 Milliarden Euro anstieg, stammen nach Branchenschätzungen bis zu 40 Prozent der konsumierten Vapes aus illegalen Quellen, mit steigender Tendenz. Jan Mücke, Geschäftsführer des Branchenverbandes BVTE, warnt vor den Ausmaßen des Problems: "Bis zu 40 Prozent der hier konsumierten Vapes kommen aus illegalen Quellen, Tendenz steigend." Mehrere Studien der vergangenen Monate bestätigen diese Entwicklung.

Die zuständigen Behörden räumen ein, der Lage kaum noch Herr zu werden. "Als Zoll müssen wir vor illegalen Tabak- und Nikotinprodukten mehr oder minder kapitulieren, weil die Masse so groß ist", sagte Thomas Liebel, Bundesvorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft. Der illegale Markt wachse "in einem schwindelerregenden Tempo". Untersuchungen im Auftrag des BVTE zeigen, dass bei 60 kontrollierten Verkaufsstellen zehn illegale Produkte im Sortiment führten - etwa jede sechste Stelle.

Rund 90 Prozent der illegalen Ware stammen aus China und gelangen in gewöhnlichen Postpaketen nach Europa. Täglich erreichen zwölf Millionen Sendungen EU-weit die Grenzen. Die geschmuggelten Produkte bieten bis zu 25.000 Züge pro Gerät, während in Deutschland legal verkaufte Einweg-Vapes auf 1.000 Züge begrenzt sind. Rico Back vom Beratungsunternehmen SKR ordnet die Dimension ein: "Was wie harmlose Sendungen aussieht, summiert sich zu einem milliardenschweren Schattenmarkt." Die Gewinnspannen für die Hintermänner seien enorm, das Risiko aufzufliegen dagegen gering.

Ein geplantes Verbot von Menthol und weiteren Inhaltsstoffen durch die Bundesregierung könnte die Situation weiter verschärfen. Sollte dieses tatsächlich kommen, könnte sich der Schwarzmarkt-Anteil bis 2030 verdoppeln, warnt der BVTE. Grund dafür sei, dass viele Konsumenten auf illegale Kanäle ausweichen würden, um die Menthol-Produkte weiterhin zu bekommen. Der prozentuale Anstieg wäre besonders heftig, da die Nachfrage nach E-Zigaretten insgesamt weiter wächst - Vaping ist im Trend, die Nutzung steigt Jahr für Jahr.

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Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.