Deutschland und Eurozone sehen kräftigen Inflationsanstieg im März

02.04.2026


Die Inflation im Euroraum hat im März spürbar angezogen. Nach vorläufigen Daten von Eurostat kletterte die jährliche Teuerungsrate auf 2,5 Prozent, nachdem sie im Februar noch bei 1,9 Prozent gelegen hatte. Auf Monatssicht zogen die Verbraucherpreise um 1,2 Prozent an – der kräftigste Anstieg seit Oktober 2022. Damit liegt die Teuerung wieder klar näher am Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB) von zwei Prozent, wenn auch weiterhin nur knapp darüber.

Treiber des Inflationsschubs ist vor allem der Energiesektor. Nachdem Energiepreise im Februar im Jahresvergleich noch um 3,1 Prozent gefallen waren, verzeichneten sie im März einen Anstieg um 4,9 Prozent. Auslöser ist der jüngste Energieschock infolge des Kriegs im Iran und der weitgehenden Schließung der Straße von Hormus, einer der wichtigsten Routen für Öl- und Gastransporte. Der Preis für die Nordsee-Ölsorte Brent ist auf über 110 US-Dollar je Barrel gestiegen, die europäischen Gaspreise legten seit Jahresbeginn um rund 80 Prozent zu.

Gleichzeitig zeigt sich die Kerninflation – ohne Energie, Lebensmittel, Alkohol und Tabak – vergleichsweise stabil bis leicht rückläufig. Sie sank von 2,4 Prozent im Februar auf 2,3 Prozent im März und lag damit etwas unter den Markterwartungen. Dienstleistungen verteuerten sich mit 3,2 Prozent nach 3,4 Prozent im Vormonat, Lebensmittel, Alkohol und Tabak lagen bei 2,4 Prozent. Industriegüter ohne Energie stiegen lediglich um 0,5 Prozent im Jahresvergleich. Die Daten deuten darauf hin, dass der neue Preisdruck bislang vor allem aus dem Energiesektor kommt und sich noch nicht breit in anderen Komponenten verfestigt hat.

Der Blick in die Länder zeigt ein heterogenes Bild. Am unteren Ende der Skala stehen Italien und Zypern mit Inflationsraten von jeweils 1,5 Prozent, während Kroatien mit 4,7 Prozent den höchsten Wert im Euroraum meldet. Für Deutschland weist Eurostat 2,8 Prozent aus, während das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Berechnungen von 2,7 Prozent spricht – ein Unterschied, der sich aus verschiedenen Methoden der Erhebung ergibt. Erste Daten aus den Bundesländern deuten ebenfalls auf eine deutliche Beschleunigung der Teuerung hin: In mehreren Ländern sprang die Rate von Werten um 1,8 bis 2,0 Prozent im Februar auf rund 2,5 bis 3,0 Prozent im März.

Mit dem Energieschock verschiebt sich der Fokus der Geldpolitik erneut. Noch vor wenigen Wochen hatten rückläufige Energiepreise den Inflationsdruck spürbar gedämpft und Spekulationen über mögliche Zinssenkungen der EZB genährt. Nun stellt sich die Frage, inwieweit der jüngste Preisschub die Zinsplanung in Frankfurt durcheinanderbringen könnte. Während die Gesamtinflation wieder anzieht, signalisiert die leicht sinkende Kerninflation zugleich eine gewisse Entspannung bei der binnenwirtschaftlichen Dynamik. Wie die Notenbank diesen Mix aus neuen geopolitisch bedingten Preisschocks und moderater Kernteuerung bewertet, dürfte die weitere Ausrichtung der Geldpolitik im Euroraum maßgeblich prägen.

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Copyright-Konflikt um KI: Kokosnuss-Verlag klagt gegen OpenAI in München

01.04.2026


Penguin Random House hat in Deutschland Klage gegen OpenAI eingereicht und wirft dem US-KI-Entwickler Urheberrechtsverletzungen an der erfolgreichen Kinderbuchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss“ vor. Im Zentrum des Falls steht nach Verlagsangaben das Verhalten von ChatGPT: Schon mit einfachen Anfragen solle der Chatbot erkennbare Passagen aus den Büchern des Autors und Illustrators Ingo Siegner wiedergeben und zudem Illustrationen erzeugen, die der bekannten Drachenfigur Coco „zum Verwechseln ähnlich“ seien.

Die Klage wurde am 27. März beim Landgericht München gegen OpenAI Ireland Limited, den europäischen Anbieter von ChatGPT, eingereicht. Penguin Random House sieht darin nicht nur eine unerlaubte Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Inhalte, sondern auch Hinweise darauf, dass die Werke Siegners ohne Zustimmung zum Training des KI-Systems genutzt und im Modell dauerhaft „memorisert“ worden seien. Dies sei einer Speicherung gleichzusetzen, aus der heraus das System Inhalte auf Anfrage weiterverbreiten könne.

Nach Angaben des Verlags geht ChatGPT über das Zitieren einzelner Textstellen hinaus und schlage eigeninitiativ die Erstellung druckfertiger Manuskripte vor – inklusive Buchtitel, Coverentwürfen, Klappentexten und Anleitungen zur Veröffentlichung auf Selfpublishing-Plattformen. Penguin Random House sieht dadurch sowohl die Urheberrechte Siegners als auch die eigenen exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte verletzt. Eine zuvor an OpenAI gerichtete Aufforderung zur Unterlassung und Auskunft blieb demnach unbeantwortet, woraufhin der Verlag den Rechtsweg wählte.

OpenAI erklärte, man prüfe die Vorwürfe und respektiere die Rechte von Autoren und Rechteinhabern. Das Unternehmen befinde sich weltweit in Gesprächen mit Verlagen, um Modelle der Zusammenarbeit zu entwickeln, von denen beide Seiten profitieren könnten. Penguin Random House betonte zugleich, man stehe KI-Technologien grundsätzlich offen gegenüber, die Bewahrung und Durchsetzung geistigen Eigentums habe aber auch im Zeitalter künstlicher Intelligenz oberste Priorität. Das Münchner Verfahren dürfte damit über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die rechtlichen Grenzen beim Einsatz urheberrechtlich geschützter Werke im Training von KI-Systemen erlangen.