Berliner Staatsanwaltschaft im Generationswechsel – Chefetage bleibt gelassen

07.04.2026


Die Berliner Staatsanwaltschaft blickt dem demografischen Wandel mit bemerkenswerter Gelassenheit entgegen. Trotz einer absehbaren Pensionierungswelle in der Justiz rechnet die Leitende Oberstaatsanwältin Ingrid Jaeger nicht mit einem Mangel an Nachwuchskräften. Der Arbeitsmarkt habe sich in den vergangenen sechs Monaten spürbar verändert, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Immer mehr Juristinnen und Juristen zeigten Interesse am Staatsdienst – und damit auch an einer Laufbahn bei der Berliner Staatsanwaltschaft.

Jaeger führt die Entwicklung vor allem auf zwei Faktoren zurück: den Standortvorteil der Hauptstadt und eine veränderte Lage im Kanzleimarkt. Berlin sei mit seinen zahlreichen Bundesbehörden besonders attraktiv und ziehe viele Juristen mit Schwerpunkt auf Öffentliches Recht und Strafrecht an, erklärte sie. Bereits in ihrer früheren Funktion als Leiterin der Abteilung Plenar- und Ausschussdienst im Berliner Abgeordnetenhaus habe sie vor rund einem halben Jahr eine steigende Zahl an Bewerbungen registriert.

Parallel dazu scheinen Großkanzleien an Zugkraft verloren zu haben. Nach Jaegers subjektivem Eindruck stellen große Wirtschaftskanzleien derzeit deutlich weniger ein. Ob dahinter der verstärkte Einsatz von künstlicher Intelligenz in der juristischen Arbeit steht oder die insgesamt schwächere Wirtschaftslage, lässt sie offen. Klar sei aber, dass sich dadurch für den öffentlichen Dienst zusätzliche Rekrutierungschancen ergeben.

Die Berliner Justiz steht dennoch vor einem tiefgreifenden personellen Umbruch. Nach früheren Angaben des Deutschen Richterbundes könnten in Berlin und den fünf ostdeutschen Ländern bis 2033 bis zu 50 Prozent der Juristen in den Ruhestand gehen. Bei der Berliner Staatsanwaltschaft ist der Generationswechsel nach Angaben Jaegers bereits weit fortgeschritten; bis 2030 erreichen dort noch rund 70 Beschäftigte die reguläre Pensionsgrenze. Einen großen Teil der Welle habe die Behörde damit schon hinter sich, so Jaeger. Zugleich gibt es erfahrene Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die über die Altersgrenze hinaus im Dienst bleiben wollen und bis zu zweieinhalb Jahre verlängern können – auch wenn digitale Umstellungen wie die E-Akte zusätzliche Herausforderungen mit sich bringen.

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Debatte im Landtag: Was der NRW-Entwurf für Kitas und Familien bedeuten könnte

07.04.2026


Nordrhein-Westfalen steht vor einer umfassenden Reform seines Kinderbildungsgesetzes – und mitten in einer zunehmend polarisierenden Debatte. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung soll seit langem kritisierte Probleme wie hohe und regional ungleiche Elternbeiträge, unzuverlässige Öffnungszeiten und Zweifel an der Bildungsqualität adressieren. Doch zentrale Elemente des Entwurfs stoßen bei Fachverbänden und Gewerkschaften auf massive Vorbehalte. Am 23. April wird sich der Familienausschuss des Landtags in Düsseldorf in einer Sachverständigenanhörung mit den Details befassen; erste schriftliche Stellungnahmen liegen bereits vor.

Kern des Konflikts ist das geplante Modell von sogenannten „Kern- und Randzeiten“. Dem Entwurf zufolge soll der Einsatz qualifizierter sozialpädagogischer Fachkräfte in Kitas künftig auf täglich fünfstündige Kernzeiten konzentriert werden. Die Randzeiten sollen verstärkt von anderen Betreuungskräften übernommen werden. Kritiker sehen darin die Gefahr, dass frühkindliche Bildung ausgedünnt und Betreuung von Förderung entkoppelt wird. Sie warnen, Kinder würden in den Randzeiten eher verwahrt als ganzheitlich begleitet.

Vor allem die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe als überörtliche Träger der Jugendhilfe sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stellen sich geschlossen gegen die geplante Aufteilung. Frühkindliche Bildung umfasse immer kognitive, soziale und emotionale Entwicklung – und diese finde im freien Spiel genauso statt wie in gezielten Lernangeboten, betonen sie. Eine strikte Trennung in Kern- und Randzeiten widerspreche dem aus ihrer Sicht untrennbaren Dreiklang von Bildung, Erziehung und Betreuung. Ohne die kontinuierliche Anwesenheit sozialpädagogischer Fachkräfte sei der gesetzliche Auftrag der Kitas nicht zu erfüllen.

Zusätzlich verweisen die Landschaftsverbände auf den Kinderschutz. In den vergangenen Jahren sei die Zahl der Meldungen, die Kitas bei möglichen Gefährdungen des Kindeswohls an die Behörden absetzen, stetig gestiegen. Vor diesem Hintergrund stellen sie infrage, ob Ergänzungskräfte die gleiche Sicherheit gewährleisten und ob Mindeststandards in der Praxis noch ausreichend kontrollierbar wären. Unklare Verantwortlichkeiten könnten ihrer Einschätzung nach zu Konflikten über aufsichtsrechtliche Pflichten führen.

Die schwarz-grüne Koalition im Land hält trotz der Einwände an den Kernpunkten des Entwurfs fest, hat aber nach eigenen Angaben bereits einzelne Zugeständnisse eingearbeitet. Sie argumentiert, das Modell von Kern- und Randzeiten sei für Träger lediglich eine Option und keine Verpflichtung. Ergänzungskräfte wie Kinderpflegerinnen verfügten zudem über mindestens zweijährige pädagogische Ausbildungen. Ein flexiblerer Personaleinsatz solle das System stabilisieren und für mehr Verlässlichkeit sorgen. Wie stark die Kritik der Sachverständigen den weiteren Gesetzgebungsprozess prägen wird, dürfte sich nach der Anhörung im Familienausschuss zeigen – und ist für alle Familien mit Kita-Kindern in NRW von unmittelbarer Bedeutung.