Berlin vor Machtwechsel: Linke, Grüne und SPD einigen sich auf klare rote Linien

08.10.2026


In Berlin rückt eine Regierungsbildung unter Führung der Linken näher. Die Partei einigte sich mit Grünen und SPD auf ein Handlungspaket, das den Umgang mit antisemitischen Vorfällen, Rassismus und organisierter Kriminalität regelt und damit eine zentrale Hürde für rot-grün-rote Sondierungsgespräche aus dem Weg räumt. Grüne und SPD hatten eine solche Vereinbarung zur Voraussetzung für formelle Gespräche gemacht, nachdem mehrere Vorfälle bei der Linken für Besorgnis bei den potenziellen Partnern gesorgt hatten.

In der gemeinsamen Vereinbarung bekennen sich die drei Parteien zu einem umfassenden Schutz jüdischen Lebens in der Hauptstadt. „Wir schützen jüdisches Leben, stärken das Miteinander und setzen uns für Frieden und Verständigung ein“, heißt es demnach. Das Existenzrecht Israels wird als „unverhandelbar“ bezeichnet. Zugleich bekräftigen Linke, Grüne und SPD, Polizei und Verfassungsschutz in ihrem Auftrag zu stärken, jüdisches Leben in Berlin zu schützen.

Die Parteien ziehen zudem klarere innerparteiliche Grenzen: Mitglieder in Partei- und Fraktionsfunktionen, die gegen die nun beschlossenen Grundsätze verstoßen, müssen mit Konsequenzen bis hin zum Ausschluss rechnen. Über Sanktionen sollen die jeweils betroffenen Fraktionen eigenverantwortlich entscheiden und diese Entscheidungen transparent machen. Parallel vereinbarten die Partner, Kontakte zur organisierten Kriminalität strikt zu meiden; Senatsmitglieder, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie die Parteien insgesamt sollen eine „klare Distanz“ zu entsprechenden Personen und Netzwerken wahren.

Auf dieser Grundlage wollen Linke, Grüne und SPD nun direkt in Sondierungsgespräche einsteigen. Teams dafür sind bereits seit Längerem benannt. Die Gespräche sollen klären, ob und unter welchen Bedingungen anschließende Koalitionsverhandlungen erfolgversprechend wären. Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September war die Linke mit 25,7 Prozent mit Abstand stärkste Kraft geworden, gefolgt von CDU, AfD, Grünen und SPD. Die bisherige Koalition aus CDU und SPD hat ihre Mehrheit verloren. Die Linke setzt nun auf ein rot-grün-rotes Bündnis, in dem sie mit ihrer Co-Fraktionsvorsitzenden Elif Eralp erstmals die Regierende Bürgermeisterin stellen könnte.

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.