
Die Laura Privatstiftung, ein zentraler Vermögensbunker der Familie Benko, hat am Mittwoch, dem 11. März, beim Landesgericht Innsbruck einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Gericht folgte diesem Antrag und bestellte Rechtsanwalt Stefan Geiler zum Insolvenzverwalter. Die erste Tagsatzung ist für den 18. Mai anberaumt und wird nicht öffentlich stattfinden.
Hintergrund des Insolvenzantrags sind zwei Schiedssprüche des Internationalen Schiedsgerichts (ICC) in Genf, die die Stiftung zur Zahlung von über 900 Millionen Euro inklusive Zinsen verpflichten. Der Staatsfonds Mubadala aus Abu Dhabi hatte in einem dieser Verfahren etwa 700 Millionen Euro zugesprochen erhalten, nachdem er Signa Verletzungen von Finanzierungsvereinbarungen vorgeworfen hatte. Die Laura Privatstiftung erklärte, dass gegen diese Schiedssprüche keine ausreichenden Erfolgschancen für Rechtsmittel bestehen.
Die Stiftung, die im Dezember 2006 von René Benko und seiner Mutter Ingeborg Benko gegründet wurde, verfügte über Vermögenswerte von rund 300 Millionen Euro. Dazu zählten Zinshäuser in Ostdeutschland, zahlreiche Liegenschaften in der Region Innsbruck sowie die luxuriöse Villa in Innsbruck-Igls, deren Wert auf bis zu 80 Millionen Euro geschätzt wird. Die Stiftung galt jahrelang als wichtiger Teil des Familienvermögens.
Klaus Schaller, Leiter des KSV1870 in Tirol, erklärte, dass die Vorstände der Laura Privatstiftung sich gegen einen weiteren Rechtszug entschieden haben, der mit hohen Kosten verbunden gewesen wäre. Neben der Laura Privatstiftung sind auch weitere Gesellschaften der Signa-Gruppe und die Familie Benko Privatstiftung von den Schweizer Schiedssprüchen betroffen, über die bereits Insolvenzverfahren in Österreich eröffnet wurden.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.