In der Thüringer Landtagsfraktion des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) steht ein Führungswechsel an. Fraktionschef Frank Augsten hat überraschend seinen Rücktritt angekündigt. Der 67-Jährige, der den Vorsitz erst seit Dezember 2024 innehatte, will das Amt in den kommenden Wochen an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger übergeben und die laufenden Geschäfte bis dahin noch weiterführen. Wer die Fraktionsspitze künftig übernimmt, ist nach Angaben aus Fraktionskreisen bislang offen.
Augsten begründete seinen Schritt nach übereinstimmenden Berichten aus Partei- und Fraktionskreisen mit persönlichen Gründen und dem Wunsch, sich wieder stärker seiner fachlichen Arbeit in der Landwirtschafts- und Umweltpolitik zu widmen. "Im Landwirtschaftsbereich brennt gerade die Luft", sagte der Agrarwissenschaftler mit Blick auf Betriebe, die wegen eines Streits mit der EU mit hohen Rückforderungen konfrontiert sein sollen. Für das BSW sitzt er im Landwirtschafts- und im Umweltausschuss und fungiert als agrarpolitischer Sprecher der Fraktion.
Der frühere Grünen-Politiker hatte bereits eine längere politische Laufbahn hinter sich, bevor er 2024 zum BSW wechselte. Zwischen 2009 und 2014 saß Augsten für Bündnis 90/Die Grünen im Thüringer Landtag und war zeitweise Co-Vorsitzender der Landespartei. Zwischen seinen Mandatszeiten arbeitete der studierte Agraringenieur unter anderem als Referatsleiter im Thüringer Landwirtschaftsministerium und später als kommissarischer Präsident der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft. Im BSW übernahm er den Fraktionsvorsitz, nachdem Katja Wolf im Zuge der Regierungsbildung Ministerin geworden war.
Die Personalie trifft eine Fraktion, die nach der Landtagswahl 2024 mit 15,8 Prozent der Stimmen aus dem Stand zur drittstärksten Kraft im Erfurter Parlament aufgestiegen war und bislang als vergleichsweise geschlossen galt. Das BSW ist Teil der sogenannten Brombeer-Koalition mit CDU und SPD. Das Bündnis unter Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) verfügt mit 44 der 88 Sitze über keine eigene Mehrheit und ist deshalb immer wieder auf Unterstützung aus der Opposition von Linken und AfD angewiesen. Innerhalb der Koalition hatten zuletzt vor allem der Umgang mit AfD-Anträgen und die Frage, ob „inhaltlich gute Anträge“ der AfD in Fachausschüsse überwiesen werden sollen, für Spannungen gesorgt. Augsten hatte sich öffentlich für eine inhaltliche Prüfung solcher Vorlagen ausgesprochen, während insbesondere die SPD-Fraktion eine solche Linie ablehnt.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.