Bayer rechnet mit stabilen Gewinnen - Verschuldung steigt durch Rechtsstreitigkeiten

10.03.2026


Der Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer rechnet für das Jahr 2026 mit einer in etwa stabilen Geschäftsentwicklung. Basierend auf den Wechselkursen Ende 2025 kalkuliert das Unternehmen mit einem Umsatz von 44 bis 46 Milliarden Euro sowie einem bereinigten Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) von 9,1 bis 9,6 Milliarden Euro. Damit wäre beim Umsatz bestenfalls ein kleines Plus möglich, während das operative Ergebnis leicht sinken könnte. Höhere Ergebnisbeiträge aus der Agrarsparte und dem Geschäft mit rezeptfreien Medikamenten (Consumer Health) sollen ein geringeres Ergebnis der Pharmasparte kompensieren, wie Finanzvorstand Wolfgang Nickl erklärte.

Im Fokus stehen jedoch weiterhin die milliardenteuren Rechtsstreitigkeiten um Glyphosat und PCB in den USA. Bayer versucht, mit einem Mitte Februar angekündigten, milliardenschweren Sammelvergleich das Thema Glyphosat-Klagen weitgehend vom Tisch zu bekommen. Ein US-Gericht hat diesen Vergleich am Mittwoch vorläufig genehmigt. Allerdings müssen nun noch genügend Kläger zustimmen – im Grunde fast alle, wie Bayer-Chef Bill Anderson betonte. Eine endgültige Gerichtsentscheidung wird in Kürze erwartet, könnte aber durch eine mögliche Entscheidung des US-Supreme-Courts im Juni beeinflusst werden.

Finanziell belasten die Rechtsstreitigkeiten den Konzern erheblich. Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten für Rechtsstreitigkeiten stiegen per Ende vergangenen Jahres auf 11,8 Milliarden Euro, der Großteil davon für Glyphosat. Da für den Vergleich, sollte er angenommen werden, schon 2026 hohe Kosten anfallen dürften, wird Bayer in diesem Jahr voraussichtlich Geld verbrennen. Der freie Finanzmittelfluss (Free Cashflow) soll sich auf minus 2,5 bis minus 1,5 Milliarden Euro belaufen, wobei Auszahlungen für Rechtsstreitigkeiten von rund 5 Milliarden Euro berücksichtigt sind. Die Nettofinanzverschuldung dürfte daher bis zum Jahresende auf 32 bis 33 Milliarden Euro steigen, nachdem sie sich 2025 auf gut 29,8 Milliarden Euro verbessert hatte.

Neben den Glyphosat-Klagen hat Bayer auch Vergleiche zu PCB-Rechtsstreitigkeiten getroffen. Das Unternehmen verglich sich Anfang 2026 zu acht verbliebenen PCB-Urteilen am Sky Valley Education Center im US-Bundesstaat Washington, wo es um Belastungen durch die seit Jahrzehnten verbotene Umweltchemikalie PCB geht. Zudem legte Bayer jüngst Klagen wegen angeblicher Umweltverschmutzungen durch PCB mit den US-Bundesstaaten Illinois und West Virginia bei. Trotz dieser Herausforderungen bleibt die Prognose für 2026 stabil, wobei die Unsicherheiten um die Glyphosat-Klagen weiterhin ein zentrales Risiko darstellen.

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Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.