Börse Wien: Geopolitische Unsicherheit belastet Kurse

10.03.2026


Die Auswirkungen des Iran-Krieges haben am Montag den Wiener Aktienmarkt deutlich belastet. Der ATX, der österreichische Leitindex, verzeichnete im Tagesverlauf erhebliche Verluste, bevor er sich leicht erholen konnte und mit einem Minus von 1,76 Prozent bei 15.308,39 Punkten schloss. Auch der breitere ATX Prime verlor 1,8 Prozent und landete bei 2.637,70 Punkten. Die stark ansteigenden Ölpreise sowie die Sorgen um eine höhere Inflation und einen Rückgang des Wirtschaftswachstums sorgten für ein dickes Minus beim heimischen Leitindex.

Ein wesentlicher Faktor für die Unsicherheit an den Märkten sind die stark gestiegenen Ölpreise. Der Preis für ein Barrel Rohöl der Nordsee-Sorte Brent stieg in der Nacht um bis zu 29 Prozent auf fast 120 Dollar (103,80 Euro). Diese Entwicklung schürt Ängste vor einer steigenden Inflation und einem möglichen Rückgang des Wirtschaftswachstums. Im Laufe des Tages stabilisierten sich die Preise wieder etwas, doch die Volatilität bleibt hoch.

Hoffnung gab eine Dringlichkeitssitzung der Finanzminister führender Industriestaaten (G7) mit dem Direktor der Internationalen Energieagentur (IEA), Fatih Birol. Mit Blick auf die mögliche Freigabe von Teilen der nationalen Ölreserven wegen des Iran-Krieges wurde nach französischer Darstellung allerdings noch keine Entscheidung getroffen. "So weit sind wir noch nicht", sagte Frankreichs Finanzminister Roland Lescure in Brüssel. "Worauf wir uns geeinigt haben, ist, wenn nötig alle notwendigen Mittel zu nutzen, um den Markt zu stabilisieren - die mögliche Freigabe von Reserven eingeschlossen."

Ins Blickfeld rückten auch Konjunkturdaten aus Österreich. Wegen stark gestiegener Importe aus China sowie eines deutlichen Rückgangs der Ausfuhren in die USA verzeichnete Österreich 2025 ein Handelsbilanzdefizit von 6,6 Milliarden Euro. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) warnte bei der Präsentation der Zahlen davor, dass Europa ein "Ausweichmarkt für Dumpingimporte aus China" werde. Mit Abstand wichtigster Handelspartner Österreichs bleibt Deutschland. Mit den EU-Ländern halten sich Exporte und Importe ungefähr die Waage.

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Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.