
Der Sportartikelhersteller Adidas hat im abgelaufenen Jahr einen Rekordumsatz von 24,8 Milliarden Euro erzielt und dabei einen Nettogewinn von 1,38 Milliarden Euro verbucht. Der Vertrag von Vorstandschef Bjørn Gulden wurde vorzeitig bis 2030 verlängert, was als Vertrauensbeweis in seine Führung gewertet wird. Gulden hatte das Unternehmen 2023 übernommen und es aus einer schwierigen Phase geführt, die unter anderem durch die Beendigung der Kooperation mit dem Rapper Kanye West und den damit verbundenen Yeezy-Verlusten geprägt war.
Für die kommenden Jahre hat Adidas ambitionierte Ziele gesetzt. Bis 2028 soll die operative Umsatzrendite auf über 10 Prozent steigen, nachdem sie im vergangenen Jahr bereits auf 8,3 Prozent verbessert wurde. Der währungsbereinigte Umsatz soll in diesem und den beiden folgenden Jahren jeweils um einen hohen einstelligen Prozentsatz wachsen. Für das laufende Jahr peilt Adidas ein Betriebsergebnis von rund 2,3 Milliarden Euro an, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr entspricht. Belastungen durch US-Zölle und Wechselkurse in Höhe von etwa 400 Millionen Euro will das Unternehmen dabei wegstecken.
Auf dem US-Markt sieht sich Adidas weiterhin Herausforderungen gegenüber. Der Marktanteil ist dort im Vergleich zu anderen Regionen am niedrigsten, und der Abstand zum Branchenprimus Nike bleibt erheblich. CEO Gulden räumte ein, dass Adidas in Nordamerika "nicht überall ist, wo wir sein wollen". Die anstehende Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in Nordamerika könnte jedoch helfen, die Position zu stärken. Adidas erwartet, allein mit WM-bezogenen Produkten einen Umsatz von einer Milliarde Euro zu erzielen. Bisher haben sich 13 Mannschaften mit Adidas-Ausrüstervertrag für das Turnier qualifiziert.
Unternehmensintern stehen weitere Veränderungen an. Der ägyptische Unternehmer Nassef Sawiris soll im Mai neuer Aufsichtsratschef werden und damit Thomas Rabe von Bertelsmann beerben. Sawiris hält über seine Familienholding 3,13 Prozent an Adidas und sitzt seit 2016 im Aufsichtsrat. Für Aktionäre plant Adidas höhere Kapitalrückflüsse, darunter eine Dividendenerhöhung um 40 Prozent auf 2,80 Euro pro Aktie für 2025 sowie Aktienrückkaufprogramme in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro für die Jahre 2027 und 2028. Trotz einer kürzlichen Senkung des fairen Werts der Adidas-Aktie durch die DZ Bank von 240 auf 206 Euro bleibt die Kaufempfehlung bestehen, was auf die Vertragsverlängerung mit Gulden und die neuen Wachstumsziele zurückgeführt wird.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.