
Das von der Stadtzürcher Stimmbevölkerung deutlich angenommene «VBZ-Abo für 365 Franken» wird deutlich teurer und später kommen als ursprünglich erwartet. Der Stadtrat beziffert die jährlichen Kosten für das vergünstigte Jahresabonnement inzwischen auf 195 Millionen Franken. Während im Abstimmungskampf noch von rund 140 Millionen Franken pro Jahr die Rede war, geht die Exekutive nun von einer höheren Belastung für die Stadtkasse aus – auch weil eine «volle Nutzungsquote» in den neuen Berechnungen berücksichtigt und das erwartete Bevölkerungswachstum eingepreist wird.
Die Vorlage sieht vor, dass alle in der Stadt Zürich wohnhaften Personen ein Jahresabo für Tram und Bus – respektive ein entsprechendes Verbunds- oder Generalabonnement – für 365 Franken beziehen können. Der Rabatt gegenüber den heutigen Preisen liegt bei rund 400 Franken pro Jahr. Politisches Ziel der von der SP lancierten Initiative ist es, mehr Menschen zum Umstieg auf den öffentlichen Verkehr zu bewegen und gleichzeitig die finanzielle Belastung der Haushalte zu senken. Die Umsetzung soll über einen Rabatt auf bestehenden Jahresabonnements und Generalabonnements erfolgen.
Trotz dieses eindeutigen Auftrags aus der Volksabstimmung plant der Stadtrat eine finanzielle Notbremse. Sollte die Stadt im Vorjahr ein Defizit von mehr als 100 Millionen Franken ausweisen, will sich die Exekutive die Kompetenz sichern, die Vergünstigung auf das Jahresabonnement zu halbieren. In einer solchen Situation würden die Abo-Beiträge also entsprechend steigen. Der Rabatt soll zudem so ausgestaltet werden, dass garantiert jede anspruchsberechtigte Person in der Stadt Zürich davon profitieren kann, solange die finanzielle Lage dies zulässt.
Operativ rückt die Einführung des sogenannten Ein-Franken-pro-Tag-Abos damit zeitlich nach hinten. Laut Stadtrat ist ein Start frühestens im Frühling 2028 realistisch. Grund dafür sind die deutlich höheren Kosten und der damit verbundene politische Prozess: Zunächst muss die Umsetzungsvorlage durch den Gemeinderat, anschliessend kommt sie erneut vors Stimmvolk. Ob und in welcher Form das vergünstigte Jahresabo am Ende tatsächlich eingeführt wird, ist damit offen und hängt sowohl von den Entscheidungen des Parlaments und der Bevölkerung als auch von der Entwicklung der Stadtfinanzen ab.

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.